Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
3691-35-8
Name der Chemikalie
Chlorphacinon (ISO); 2-[(4-Chlorphenyl)(phenyl)acetyl]-1H-inden-1,3(2H)-dion (2016/1179)
Konzentration
N/A
EC/CAS
223-003-0
Name der Chemikalie
Chlorphacinon (ISO); 2-[(4-Chlorphenyl)(phenyl)acetyl]-1H-inden-1,3(2H)-dion (2016/1179)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-05-31
Produktidentifikator
CELAFLOR Wühlmaus-Portionsköder Arrex
CAS-Nr.
3691-35-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zur Verwendung als Rodentizid
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DE) Scotts Celaflor GmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@Scotts.com
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS Ausgabedatum/Überarbeitungsd Datum der letzten Version: 2.0 atum:
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Nicht eingestuft.
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verhütung
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
Antwort
P301 - BEI VERSCHLUCKEN: P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Lagerung
P234 - Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Entsorgung
P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.