Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
223-003-0/3691-35-8
Name der Chemikalie
Chlorphacinon (ISO); 2-[(4-Chlorphenyl)(phenyl)acetyl]-1H-inden-1,3(2H)-dion (2016/1179)
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-11-20
Produktidentifikator
CELAFLOR Wühlmaus-Portionsköder Arrex
CAS-Nr.
3691-35-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zur Verwendung als Rodentizid
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DE) Scotts Celaflor GmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@Scotts.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Ausgabedatum/Überarbeitungsd Datum der letzten Version: 1.0 atum:
Produkt definition
Gemisch (Zubereitung) Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Das Produkt ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft.
Klassifizierungen
Nicht eingestuft. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detaillierte Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
R-Sätze
Dieses Produkt ist gemäß EU-Gesetzgebung nicht eingestuft.
S-Sätze
S2 – Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 -Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 .- Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S46 -Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S35 -Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.