Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
120068-37-3
Name der Chemikalie
Fipronil; 5-Amino-1-[2,6-dichloro-4-(trifluoromethyl)phenyl]-4-[(trifluoromethyl)sulfinyl]-1H-pyrazole-3-carbonitrile
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-05-31
Produktidentifikator
CELAFLOR UNGEZIEFER-KÖDER
CAS-Nr.
120068-37-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Haushalt Insektizid
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 800 14 74 74 1 (DE) oder +43 (0)1 4064343 (AT
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DE) Scotts Celaflor GmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@Scotts.com
GHS-Informationen
Signalwort
Keine
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Chronisch Gewässergefährdend, Aqu. chron. Kategorie 3, H412
Inhaltsstoff(e) mit unbekannter akuter Toxizität
Nicht relevant. Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Nicht relevant. Ökotoxizität
Gefahrenpiktogramme
Keine
Signalwort
Keine
Gefahrenhinweise
H412 Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Verhütung
P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden
Antwort
keine
Lagerung
keine
Entsorgung
P501 - Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen..
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.