Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
135410-20-7
Name der Chemikalie
Acetamiprid (ISO); (1E)-N-[(6-Chlorpyridin-3-yl)-methyl]-N’-cyan-N-methylethanimidamid; (E)-N1-[(6-Chlor-3-pyridyl)-methyl]-N2-cyano-N1-methylacetamidin (2022/692)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-11-16
Produktidentifikator
CELAFLOR Schädlingsfrei Careo
CAS-Nr.
135410-20-7
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur zum Gebrauch als Haushalts-Insektizid
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 800 14 74 74 1 (DE) oder +43 (0)1 4064343 (AT
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DE) Scotts Celaflor GmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@Scotts.com
GHS-Informationen
Signalwort
Keine
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Keine
Gefahrenpiktogramme
Keine
Signalwort
Keine
Gefahrenhinweise
Keine
Sicherheitshinweise
Allgemein P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Verhütung
P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Antwort
keine
Lagerung
keine
Entsorgung
P501 - Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen..
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanweisung einzuhalten. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Ausgabedatum Datum der letzten Version: 2.0 Überarbeitungsdatum
Andere Gefahren
Keine bekannt.