Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-05-25
Produktidentifikator
CELAFLOR Rosen-Pilzfrei Saprol
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur zum Gebrauch als Fungizid im Haus- und Kleingarten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DE) Scotts Celaflor GmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@Scotts.com
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H411
Toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
H411 Aqu. chron. Kat. 2 – CHRONISCH GEWÄSSERGEFÄHRDEND – Kategorie 2
Inhaltsstoff(e) mit unbekannter akuter Toxizität
Nicht anwendbar Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Nicht anwendbar Ökotoxizität Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Das Produkt ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen als gefährlich eingestuft.
Klassifizierungen
R52/53
Umweltgefahren
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detaillierte Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Gefahrenhinweise
H411: Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Verhütung
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Antwort
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
Lagerung
Nicht anwendbar. - Nicht anwendbar.
Entsorgung
P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
R-Sätze
R10 - Entzündlich R52/53 - Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S35 -Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Anhang XVII - Beschränkung Nicht anwendbar. der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.