Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1314-13-2
Name der Chemikalie
Zinc oxide; C.I. 77947
Konzentration
N/A
EC/CAS
7779-90-0
Name der Chemikalie
Trizinc bis(orthophosphate)
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-222-5
Name der Chemikalie
Zinc oxide (2)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-04-08
Produktidentifikator
CELAFLOR Mäusegiftweizen
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Rodentizid – Getreideköder gegen Feldmäuse
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DE) Scotts Celaflor GmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@Scotts.com
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch / Zubereitung Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Das Produkt ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen als gefährlich eingestuft.
Klassifizierungen
Xn; R22; R32 N; R50/53 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detaillierte Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Gefahrenhinweise
Gesundheitsschädlich Umweltgefährlich
R-Sätze
R22- Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R32- Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. R50/53- Sehr giftig für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S2 -Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 -Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S14 -Von Säuren fernhalten. S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen. S46 -Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zinkphosphid (Trizinkdiphosphid)
Ergänzende Gefahrenhinweise
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Erforderlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.