Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-633-2/7664-38-2
Name der Chemikalie
phosphoric acid
Konzentration
25<=x%<50
EC/CAS
215-222-5/1314-13-2
Name der Chemikalie
Zinc oxide; C.I. 77947
Konzentration
2.5<=x%<10
Allgemeine Information
Version
1.1
Überarbeitet am
2015-02-19
Produktidentifikator
STARMAX ZN
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Sie für die Landwirtschaft (Nährstoffe / Mikronährstoffe für Pflanzen)
NOTRUFNUMMERN:
+33 (0)1 45 42 59 59
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DE SANGOSSE Gmbh
E-Mail-Addresse
info@desangosse.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr.
2.2. Kennzeichnungselemente
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS09
Signalwort
GEFAHR
Produkt definition
015-011-00-6 PHOSPHORSAURE
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Entsorgung P501 Inhalt/Behälter die lokalen / regionalen nationalen / internationalen Vorschriften zuführen.
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/.../anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die Europeen Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie