Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-01-27
Produktidentifikator
MICROSTAR PZ
CAS-Nr.
7446-19-7
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Sie für die Landwirtschaft (Nährstoffe / Mikronährstoffe für Pflanzen)
NOTRUFNUMMERN:
+33 (0)1 45 42 59 59
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DE SANGOSSE Gmbh
E-Mail-Addresse
info@desangosse.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen. Schwere augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1, H318). Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 (Aquatic Chronic 2, H411). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort. Erfüllt die Vorschriften 67/548/EWG, 1999/45/EG und deren Adaptationen. Augenreizung (Xi, R 36). Gefährlich für die akuatische Umwelt, chronische Toxizität: giftig (N, R 51/53). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort.
2.2. Kennzeichnungselemente
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS09
Signalwort
GEFAHR
Produkt definition
EC 231-793-3 ZINKSULFAT (WASSERHALTIG) (MONO-, HEXA- UND HEPTA HYDRATISIERT)
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Entsorgung P501 Inhalt/Behälter die lokalen / regionalen nationalen / internationalen Vorschriften zuführen.
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/.../anrufen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Weitere Informationen
Remettre le contenu/récipient à un centre éliminateur agréé ADIVALOR
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die Europeen Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.