Allgemeine Information
Überarbeitet am
2025-09-01
Produktidentifikator
CLOU EV Verdünnung
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verdünnungsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
bei sachgemäßer Anwendung - keine gen der Anwendung
NOTRUFNUMMERN:
+49613284463
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DAW SE
E-Mail-Addresse
info-clou@daw.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H335, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursa- chen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Ergänzende Gefahrenhin- EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissi- weise ger Haut führen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen ver- wenden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P370 + P378 Bei Brand: Trockensand, Löschpulver oder alkoholbeständigen Schaum zum Löschen ver- wenden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsor- gungsanlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmali- H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit ver- ge Exposition, Kategorie 3, Zentralner- ursachen. vensystem Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmali- H335: Kann die Atemwege reizen. ge Exposition, Kategorie 3, Atmungssys- tem Aspirationsgefahr, Kategorie 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Langfristig (chronisch) gewässergefähr- H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristi- dend, Kategorie 2 ger Wirkung.