Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-04-28
Produktidentifikator
Disbocret 735 Nivellierschicht
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Mörtel Empfohlene bei sachgemäßer Anwendung - keine
NOTRUFNUMMERN:
Toxikologisches Informationszentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DAW Schweiz AG
E-Mail-Addresse
msds@daw-schweiz.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Reizwirkung auf die Haut , Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung , Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H335: Kann die Atemwege reizen. einmalige Exposition , Kategorie 3
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
67/548/EWG, 1999/45/EG) Reizend R41: Gefahr ernster Augenschäden. R37/38: Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Verhütung
P260 Staub oder Nebel nicht einatmen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P313 Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Lagerung
P402 An einem trockenen Ort aufbewahren. Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 1999/45/EG
Gefahrenpiktogramme
Reizend
R-Sätze
R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R41 Gefahr ernster Augenschäden.
S-Sätze
S22 Staub nicht einatmen. S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Nur für gewerbliche Anwender.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, die bei Konzentrationen von 0,1 % oder höher entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.