Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-05-20
Produktidentifikator
Capatect CarboNit
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Härter Zement
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
gen der Anwendung bei sachgemäßer Anwendung - keine
NOTRUFNUMMERN:
Antigifcentrum/poisoncentre +32(0)70 24 52 45
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DAW BELGIUM BVBA
E-Mail-Addresse
msds@daw.be
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmali- H335: Kann die Atemwege reizen. ge Exposition, Kategorie 3, Atmungssys- tem
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
67/548/EWG, 1999/45/EG) Reizend R37/38: Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Reizend R41: Gefahr ernster Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Verhütung
P260 Staub oder Nebel nicht einatmen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzaus- rüstung verwenden.
Antwort
P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspü- len. KEIN Erbrechen herbeiführen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P313 Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hin- zuziehen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zement, Portland-, Chemikalien Zement, Portland-, Chemikalien
Weitere Informationen
Nur für gewerbliche Anwender. Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 67/548/EWG
Gefahrenpiktogramme
Reizend
R-Sätze
R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R41 Gefahr ernster Augenschäden. 2 / 13
S-Sätze
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelan- gen. S22 Staub nicht einatmen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Nur für gewerbliche Anwender.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakku- mulierbar (vPvB) eingestuft sind.