SHAMPOO BRILLANTE FIAT 25 LT

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Überarbeitet am : 2017-08-17

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GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2017-08-17

Produktidentifikator

SHAMPOO BRILLANTE FIAT 25 LT

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Verwendungen, von denen

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

NOTRUFNUMMERN:

NOTRUF 0–24 Uhr 01 406 43 43

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS07

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Datacol s.r.l

E-Mail-Addresse

info@datacol.com

GHS-Informationen

Signalwort

Achtung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H302, H314, H315, H319

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H302

Harmful if swallowed

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Angaben nicht vorhanden. in der Umwelt ist vorzubeugen. Essen, Trinken, Rauchen sind bei dem Produkteinsatz verboten. Bevor man GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Nebel, usw.) sind Kombifilter vorzusehen. Nicht anwendbar 7. Verordnung (EU) 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV Atp. CLP) den Essbereich antritt, sind benetzte Kleidungsstücke und Schutzvorrichtungen auszuziehen. Reichen die ergriffenen, technischen Maßnahmen zur Minderung der Aussetzung des Arbeitnehmers an den Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil. Die Löschmittel sind die üblichen: Kohlenstoffdioxid, Schaum,Pulver- und Wassernebel. Keine chemische Beurteilung der darin enthaltenen Gemisch und Stoffe vorgenommen. 8. Verordnung (EU) 944/2013 des Europäischen Parlaments (V Atp. CLP)

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

ÄTZ- / REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT 3.1. Stoffe 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender berücksichtigten Schwellenwerte nicht aus, so ist Einsatz von Atemwege-Schutzvorrichtungen notwendig. Der NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL 9. Verordnung (EU) 605/2014 des Europäischen Parlaments (VI Atp. CLP) 12.4. Mobilität im Boden 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 1272/2008 (CLP) H319 ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 12.6. Andere schädliche Wirkungen ALLGEMEINE ANGABEN Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 H314 Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. - Webseite ECHA-Agentur Angaben nicht vorhanden. H315 Verursacht Hautreizungen. 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für Die Behälter sind mit Wasserstrahlen abzukühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell KEIMZELL-MUTAGENITÄT NATRIUMLAURETHSULFAT - Datenbank für SDB-Vorlagen für chemische Stoffe - Gesundheitsministerium und Istituto Superiore di Sanità H319 Verursacht schwere Augenreizung. den Stoff oder das Gemisch gesundheitsschädlichen Substanzen zu verhindern. Eine komplette Brandschutzkleidung ist stets zu tragen. Angaben nicht vorhanden. CAS (Italien) H315 9004-82-4 28,5 ≤ x < 30 Eye Irrit. 2 H319 Verursacht Hautreizungen. 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Löschwasser, die nicht in die Abwasserleitungen gelangen dürfen, sind aufzunehmen. Das zum Löschen Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse CE verwendete Wasser und die Brandrückstände sind gemäß den gültigen Bestimmungen aufzunehmen. Seveso-Kategorie - Richtlinie 2012/18/EU: 1272/2008 (CLP) NATRIUMLAURETHSULFAT CAS 9004-82-4 28,5 ≤ x < 30 Eye Irrit. 2 H319 CE INDEX EPY 9.4.7 - SDS 1004.7 Seite Nr. 3 / 12 ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen ... / >> BENZOLSULFONSÄURE CAS 2,8 ≤ x < 3 Acute Tox. 4 H302, Skin Corr. 1C H314 CE 287-494-3 INDEX Der ausführliche Text der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben.

Weitere Informationen

durch die Maske gegebene Schutz ist in jedem Fall begrenzt. Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Kein Besonderes. Verursacht Hautreizungen 10. Verordnung (EU) 2015/1221 des Europäischen Parlaments (VII Atp. CLP) Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Wenn der berücksichtige Stoff geruchslos ist bzw. dessen Geruchsschwelle den entsprechenden TLV-TWA Nicht anwendbar Änderungen und Anpassungen) als gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über Angaben nicht vorhanden. 11. Verordnung (EU) 2016/918 des Europäischen Parlaments (VIII Atp. CLP) Änderungen und Anpassungen) als gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über Aufbewahrung nur in Originalbehältern. Die Behälter sind geschlossen, an einem gut belüfteten Ort, geschützt Unter normalen Einsatz- und Lagerbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen abzusehen. überschreitet oder aber im Notfall, Ein selbstbetätigtes Druckluft-Atemgerät mit offenem Kreis (Bez. Norm EN Text der Gefahrenangaben (H), welche unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes erwähnt sind: 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EG) 1907/2006 und nachfolgenden Angaben nicht zutreffend. SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG / -REIZUNG sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EG) 1907/2006 und nachfolgenden 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code vor der direkten Sonneneinstrahlung aufzubewahren. Die Gebinden sind von ggf. unverträglichen Werkstoffen 137) bzw. ein Atemgerät mit äußerem Lufteinlass (Bez. Norm EN138) sind aufzusetzen. Zur einwandfreien Änderungen beizufügen. - The Merck Index. - 10th Edition Änderungen beizufügen. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen fernzuhalten, wobei auf den Abschnitt 10 Bezug zu nehmen ist. Auswahl des Atemwege-Schutzvorrichtung ist die Norm EN 529 aufschlaggebend. Acute Tox. 4 Akute Toxizität, gefahrenkategorie 4 3.2. Gemische

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND Verursacht schwere Augenreizung - Handling Chemical Safety Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten NACHPRÜFUNGEN DER UMWELTAUSSETZUNG. 11 und 12 aufgeführt. Das Einatmen der Verbrennungsprodukte ist zu vermeiden. Angaben nicht zutreffend. 11 und 12 aufgeführt. Skin Corr. 1C Ätz auf die Haut, gefahrenkategorie 1C - INRS - Fiche Toxicologique (toxicological sheet) Lagerklasse TRGS 510 (Deutschland): Keine besondere. Die übliche Vorsicht bei chemischen Produkten ist allerdings zu wahren. 12 Die Emissionen aus Herstellverfahren, einschl. derer aus Belüftungsgeräten, sollten auf Einhaltung der SENSIBILISIERUNG DER ATEMWEGE/HAUT Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten Eye Irrit. 2 Augenreizung, gefahrenkategorie 2

Enthält

Patty - Industrial Hygiene and Toxicology 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Umweltschutzvorschriften geprüft werden. Gefahreinstufung und Gefahrangabe: Skin Irrit. 2 Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften 7.3. Spezifische Endanwendungen größer als 0,1%. - N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7, 1989 Edition 10.5. Unverträgliche Materialien Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Verursacht schwere Augenreizung.

2.2. Kennzeichnungselemente

Webseite IFA GESTIS Augenreizung, gefahrenkategorie 2 H302 Augenreizung, gefahrenkategorie 2 x = Konz. % Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. x = Konz. %

Gefahrenhinweise

Keine INDEX Angaben nicht vorhanden. Physikalischer Zustand KARZINOGENITÄT Flüssigkeit PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG - ADR: Europäisches Übereinkommen über Straßenbeförderung gefährlicher Güter Erläuterung für den Benutzer: Farbe Normale Feuerbekämpfungskleidungstücke, z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006 - CAS NUMBER: Nummer des Chemical Abstract Service farblos EPY 9.4.7 - SDS 1004.7 Z750070 - SHAMPOO BRILLANTE FIAT 25 LT Seite Nr. 2 / 12 ... / >> H319 Verursacht schwere Augenreizung. H315 Verursacht Hautreizungen.

Signalwort

Achtung

Sicherheitshinweise

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung und Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: mit viel Wasser und Seife waschen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. Inhaltsstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 Über 30% anionische Tenside

2.3 Sonstige Gefahren

Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Angaben nicht zutreffend. 3.2. Gemische

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