Referenzwert in Meereswasser

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Überarbeitet am : 2017-10-24

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GHS02 GHS07 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 2
Umweltrisikobewertung 5

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2017-10-24

Produktidentifikator

Referenzwert in Meereswasser

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Angaben nicht vorhanden IMDG ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Inhaltsstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 Gesundheit – abgeleitetes wirkungsneutrales Niveau – DNEL / DMEL Inhaltsstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 2. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP)

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS02 GHS07 GHS09 T021

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Datacol s.r.l

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H226, H304, H312, H315, H317, H319, H332, H335, H373, H400, H410

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H226

Flammable liquid and vapour

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

4,38

Weitere Informationen

Datenbank für SDB-Vorlagen für chemische Stoffe - Gesundheitsministerium und Istituto Superiore di Sanità (Italien)

Enthält

Skin Irrit. 2 Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 BUTYLGLYCOLACETAT

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine Schwellengrenzwert BUTYLGLYCOLACETAT STOT SE 3 D-LIMONEN Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, gefahrenkategorie 3 ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung gute Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Absaugung. IATA: 1272/2008 (CLP) 79,80 % 1,51 STEL/15Min > 2000 mg/kg ratto (metodo OECD 423). Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als Zur Auswahl von persönlichen Schutzvorrichtungen sind evtl. die vertrauten Chemikalien-Hersteller zur Rate zu ziehen. Erläuterung für den Benutzer: VOC (fluechtiger Kohlenstoff) : Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als Aquatic Acute 1 LD50 (Dermal) Gewässergefährdend, akute toxizität, gefahrenkategorie 1 mg/m3 ppm 56,24 % mg/m3 > 2000 mg/kg coniglio ppm 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Die persönlichen Schutzvorrichtung sind mit der CE-Markierung zu versehen, welche deren Eignung für die gültigen Vorschriften bezeugt. Zur Luftbefördeurng ist die Umgebungsgefahrmarkierung nur bei den Normen UN 3077 und UN 3082 pflichtig. die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind. 12.4. Mobilität im Boden gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EG) BUTYLGLYCOLACETAT gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EG) AGW Aquatic Chronic 1 DEU Gewässergefährdend, chronische toxizität, gefahrenkategorie 1 130 20 520 80 HAUT 1907/2006 und nachfolgenden Änderungen beizufügen. Not-Aus-Duschen mit Gesicht-Augen-Spülen sind vorzusehen. Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, CAS ÄTZ- / REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT 1907/2006 und nachfolgenden Änderungen beizufügen. MAK H226 112-07-2 DEU 47,5 ≤ x < 50 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. 66 Acute Tox. 4 H312, Acute Tox. 4 H332 10 132 20 HAUT 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität Die Leckage darf blockiert werden, wenn keine Gefahr besteht. HANDSCHUTZ vergewissern. Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. CE Angaben nicht vorhanden. Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. VLA H312 203-933-3 ESP Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. 133 20 333 50 HAUT Angemessene Schutzvorrichtungen (einschl. der Personenschutzvorrichtungen gemäß Abs. 8 aus den Sicherheitsangaben) sind zur Die Hände sind mit Arbeitshandschuhen der Kategorie III zu schützen (Bez. Norm EN 374). Man darf dieses Dokument nicht als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren. 10.1. Reaktivität INDEX Verursacht Hautreizungen Vorbeugung der Kontaminierung von Haut, Augen und persönlichen Kleidungsstücken aufzusetzen. Diese Anweisungen gelten sowohl für VLEP H332 607-038-00-2 FRA Gesundheitsschädlich bei Einatmen. 66,5 10 333 50 HAUT Gefahreinstufung und Gefahrangabe: Zur endgültigen Materialauswahl für die Arbeitshandschuhe müssen folgende Aspekte einbezogen werden: Verträglichkeit, Abbau, Bruchzeit ADR / RID: Weil der Gebrauch des Produktes nicht direkt von uns kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze D-LIMONEN Gefahreinstufung und Gefahrangabe: WEL H304 GBR HIN - Kemler: 30 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. 133 20 332 Begrenzten Mengen: 5 L 50 HAUT Beschränkungsordnung für Tunnel: Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. und Permeabilität. und die geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet.

2.2. Kennzeichnungselemente

VOC (Richtlinie 2010/75/CE) : Einteilungsbeiwert: n-Oktanol / Wasser Typ Skin Sens. 1 LD50 (Oral) Staat NO x = Konz. % Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1 TWA/8St Der Einsatz von eindringungssicheren Brillen ist empfohlen (Bez. Norm EN 166). INDEX KEIMZELL-MUTAGENITÄT 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung Dämpfe können mit Luft explosive Mischungen bilden. ATEMSCHUTZ Angaben nicht zutreffend.

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

CAS SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG / -REIZUNG Entzündbare Flüssigkeiten, gefahrenkategorie 3 TLV H373 Entzündbare Flüssigkeiten, gefahrenkategorie 3 5989-27-5 (D/E) GRC 28,5 ≤ x < 30 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. 135 Flam. Liq. 3 H226, Asp. Tox. 1 H304, Skin Irrit. 2 H315, Skin Sens. 1 H317, 20 270 H226 40 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Keine besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen. Bei Präparaten ist die Arbeitshandschuhbeständigkeit an chemischen Wirkmitteln vor deren Verwendung geprüft werden, da sie nicht Das mit der Chemikalienhandhabung beauftragte Personal ist entsprechend auszubilden. Special Provision: - Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 VLEP H319 Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 ITA Verursacht schwere Augenreizung. 133 Aquatic Acute 1 H400 M=1, Aquatic Chronic 1 H410 M=1, Anmerkung C 20 333 H315 50 Verursacht Hautreizungen. HAUT Verursacht Hautreizungen. Personen ohne Schutzkleidung vom Ort entfernen. Jede Art von Zündquelle (Zigaretten, Flammen, Funken usw.) oder Wärmequelle ist aus vorhersehbar ist. Die Handschuhverschleißzeit wird durch Aussetzungsdauer und Einsatzmodalitäten bedingt. IMDG: EMS: F-E, S-E Begrenzten Mengen: 5 L CE Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1 NDS H315 Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1 227-813-5 POL Verursacht Hautreizungen. 100 300 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 10.2. Chemische Stabilität dem Bereich zu entsorgen, in dem das Produkt ausgetreten ist. HAUTSCHUTZ IATA: Änderungen im Vergleich zur vorigen Revision: Cargo: Hochstmenge 220 L Angaben zur Verpackung 366 INDEX Gewässergefährdend, akute toxizität, gefahrenkategorie OEL H335 Gewässergefährdend, akute toxizität, gefahrenkategorie 601-029-00-7 EU Kann die Atemwege reizen. 133 20 333 H400 50 Sehr giftig für Wasserorganismen. HAUT Sehr giftig für Wasserorganismen. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie II sind zu tragen (siehe Richtlinie 89/688/EWG und Norm EN ISO An folgenden Sektionen sind Änderungen angebracht worden: MASSENREAKTION VON ETHYLBENZOL UND XYLOL SENSIBILISIERUNG DER ATEMWEGE/HAUT 1 TLV-ACGIH H317 1 Pass.: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 131 20 Hochstmenge 60 L Angaben zur Verpackung 355 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil. 20344). Nach Ausziehen der Schutzkleidung muss man sich mit Wasser und Seife waschen. 04 / 08 / 13 / 14. Besondere Angaben A3 CAS Gewässergefährdend, chronische toxizität, H400 Gewässergefährdend, chronische toxizität, 4,8 ≤ x < 5 Sehr giftig für Wasserorganismen. Flam. Liq. 3 H226, Acute Tox. 4 H312, Acute Tox. 4 H332, Asp. Tox. 1 H304, STOT RE 2 H373 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Birgt das Arbeitsumfeld eine Explosionsgefahr, so ist die Bereitstellung von antistatischen Kleidungsstücken in Erwägung zu ziehen. Sensibilisierend für die Haut Angaben nicht vorhanden.

Gefahrenkategorien

1 H410 1 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. , Eye Irrit. 2 H319, Skin Irrit. 2 H315, STOT SE 3 H335 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. AUGENSCHUTZ CE 905-588-0

Gefahrenhinweise

Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. Bei Überschreitung des Schwellenwertes (z. B. TLV-TWA) des Stoffes bzw. eines oder mehrerer im Produkt enthaltenen Stoffe, Es empfiehlt Der ausführliche Text der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse - ADR: Europäisches Übereinkommen über Straßenbeförderung gefährlicher Güter Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Das ausgetretene Produkt ist in ein geeignetes Behältnis einzusaugen. Falls das Produkt brennbar ist, eine explosionsschützende sich, eine Maske mit Filter Typ A aufzusetzen, dessen Klasse (1, 2 bzw. 3) je nach der höchsten Einsatzkonzentration auszuwählen ist. (Bez. ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften - CAS NUMBER: Nummer des Chemical Abstract Service Vorrichtung verwenden. Das einzusetzende Behältnis ist auf Verträglichkeit mit dem Produkt zu prüfen, wobei der Absch. 10 maßgebend ist.

Gefahrenpiktogramme

Norm EN 14387). Bei Vorhandensein von Gasen bzw. Dämpfen anderer Beschaffenheit und/oder Gas bzw. Dämpfen mit Partikeln (Aerosol, KARZINOGENITÄT - CE50: Bei 50% der dem Versuch ausgesetzen Bevölkerung wirkungsvolle Konzentration Das Restprodukt ist mit trägem, absorbierendem Material aufzunehmen. Erhitzung ist zu vermeiden. Ansammlung elektrostatischer Ladungen sind zu vermeiden. Beliebige Zündquellen sind zu vermeiden. Wieder verwenden, falls möglich. Produktrückstände sind als gefährlicher Abfall zu betrachten. Die Gefährlichkeit der Abfälle, die dieses Rauch, Nebel, usw.) sind Kombifilter vorzusehen. - CE NUMBER: ESIS-Identifikationsnummer (Europäische Ablage existierender Stoffe) Es ist für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs zu sorgen. Die Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Produkt teilweise enthalten, muss auf der Grundlage der gültigen Rechtsbestimmungen evaluiert werden. 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

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