Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-10-22
Produktidentifikator
ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil
CAS-Nr.
Nummer
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
ASPIRATIONSGEFAHR
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
- GHS: Global harmonisiertes System zum Einstufung und Kennzeichnung von Chemicalien
NOTRUFNUMMERN:
werden
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Datacol s.r.l
E-Mail-Addresse
info@datacol.com
GHS-Informationen
Signalwort
Angaben
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung EG 1272/2008 (CLP) Angaben nicht vorhanden. gelangen dürfen, sind aufzunehmen. Das zum Löschen verwendete Wasser und die Brandrückstände sind gemäß den gültigen Angaben zu wahrscheinlichen expositionswegen ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: Bestimmungen aufzunehmen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
1. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH) 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Angaben nicht vorhanden. 12.4. Mobilität im Boden 2. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) Normale Feuerbekämpfungskleidungstücke, z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als 3. Verordnung (EU) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP) Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als (EN469), Feuerbekämpfungshandschuhe (EN 659) und Feuerwehrstiefel (HO A 29 bzw. A30). Physikalischer Zustand Verzögert und sofort auftretende wirkungen sowie chronische wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender exposition Seveso-Kategorie - Richtlinie 2012/18/EU: zähflüssige Flüssigkeit Keine nicht gefährlich eingestuft. Angaben nicht vorhanden. 4. Verordnung (EU) 2015/830 des Europäischen Parlaments nicht gefährlich eingestuft. Farbe gelb 5. Verordnung (EU) 286/2011 des Europäischen Parlaments (II Atp. CLP) Geruch Angaben nicht vorhanden. Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006 charakteristisch ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Gefahreinstufung und Gefahrangabe: 6. Verordnung (EU) 618/2012 des Europäischen Parlaments (III Atp. CLP) Gefahreinstufung und Gefahrangabe: -- Geruchsschwelle Keine Unbestimmt
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
7. Verordnung (EU) 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV Atp. CLP) pH-Wert Wechselwirkungen Unbestimmt 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren 8. Verordnung (EU) 944/2013 des Europäischen Parlaments (V Atp. CLP) Schmelzpunkt / Gefrierpunkt Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH) Unbestimmt
2.2. Kennzeichnungselemente
Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. 9. Verordnung (EU) 605/2014 des Europäischen Parlaments (VI Atp. CLP) Siedebeginn Angaben nicht vorhanden. Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine SVHC-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen oder Staubpartikeln ist ein Atemschutz zu tragen. Diese Anweisungen gelten sowohl für Unbestimmt 10. Verordnung (EU) 2015/1221 des Europäischen Parlaments (VII Atp. CLP) Siedebereich Nicht verfügbar 12.6. Andere schädliche Wirkungen
Gefahrenpiktogramme
Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. 11. Verordnung (EU) 2016/918 des Europäischen Parlaments (VIII Atp. CLP) -- Flammpunkt AKUTE TOXIZITÄT Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH) > 100 °C 12. Verordnung (EU) 2016/1179 (IX Atp. CLP) 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Verdampfungsgeschwindigkeit Keine Unbestimmt
Signalwort
Angaben nicht vorhanden. 13. Verordnung (EU) 2017/776 (X Atp. CLP) -- Entzündbarkeit von Feststoffen und Gasen Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse nicht anwendbar Untere Entzündungsgrenze Ausfuhrnotifikationspflichtige Stoffe (EG)-Verordnung 649/2012: Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. Unbestimmt
Gefahrenhinweise
The Merck Index. - 10th Edition -- ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung Obere Entzündungsgrenze ÄTZ- / REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT Keine Unbestimmt - Handling Chemical Safety Untere Explosionsgrenze Unbestimmt 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sicherheitshinweise
INRS - Fiche Toxicologique (toxicological sheet) -- 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Obere Explosionsgrenze Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Rotterdamer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: Unbestimmt - Patty - Industrial Hygiene and Toxicology Dampfdruck Keine Unbestimmt Eindämmung mit Erde oder trägem Material. Den Großteil des Materials aufnehmen und Rückstände mit Wasserstrahlen entsorgen. Die - N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7, 1989 Edition Dampfdichte SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG / -REIZUNG Wieder verwenden, falls möglich. Reine Produktrückstände sind als nicht gefährlicher Sonderabfall zu betrachten. Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen. Unbestimmt - Webseite IFA GESTIS Relative Dichte Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen Stockholmer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: 1,05 - Webseite ECHA-Agentur Loeslichkeit Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Bestimmungen anvertraut werden. Keine unmischbar mit Wasser 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Dieses Produkt unterliegt nicht der Gefahrkennzeichnung gemäß (EG) 1272/2008 (CLP) und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen. - Datenbank für SDB-Vorlagen für chemische Stoffe - Gesundheitsministerium und Istituto Superiore di Sanità (Italien) Dieses Produkt unterliegt nicht der Gefahrkennzeichnung gemäß (EG) 1272/2008 (CLP) und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen. Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL Unbestimmt Selbstentzündungstemperatur SENSIBILISIERUNG DER ATEMWEGE/HAUT Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft Vorsorgeuntersuchungen Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. Unbestimmt
2.3 Sonstige Gefahren
Zersetzungstemperatur zugeführt werden. Angaben nicht vorhanden. Nicht verfügbar Erläuterung für den Benutzer: Viskositaet Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 18000-30000 mPas (Brookfield 6/20) Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind. Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung Explosive Eigenschaften Klassifizierung für Wassergefährdung in Deutschland (AwSV, vom 18. April 2017) nicht anwendbar Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, Oxidierende Eigenschaften KEIMZELL-MUTAGENITÄT Europäische Abfallcodes für Produkte und leere Verpackungen WGK 1: Schwach wassergefährdend