Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-11-15
Produktidentifikator
DATAPLASTIC
CAS-Nr.
Nummer
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kunststoffauffrischer
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
- GHS: Global harmonisiertes System zum Einstufung und Kennzeichnung von Chemicalien
NOTRUFNUMMERN:
NOTRUF 0–24 Uhr 01 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Datacol s.r.l
E-Mail-Addresse
info@datacol.com
GHS-Informationen
Signalwort
Aufbereitungsaufseher
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 werden. Angaben nicht zutreffend. - vPvP: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH Die Behälter sind mit Wasserstrahlen abzukühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädlichen 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit - WGK: Wassergefährdungsklassen. 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Substanzen zu verhindern. Eine komplette Brandschutzkleidung ist stets zu tragen. Löschwasser, die nicht in die Abwasserleitungen
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften gelangen dürfen, sind aufzunehmen. Das zum Löschen verwendete Wasser und die Brandrückstände sind gemäß den gültigen Angaben nicht vorhanden. ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Bestimmungen aufzunehmen. Metabolismus, Toxikokinetik, Wirkungsmechanismus und weitere Informationen Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG nicht gefährlich eingestuft. 1. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH) nicht gefährlich eingestuft. 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Normale Feuerbekämpfungskleidungstücke, z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz Angaben nicht vorhanden. 12.3. Bioakkumulationspotenzial 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften 2. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) (EN469), Feuerbekämpfungshandschuhe (EN 659) und Feuerwehrstiefel (HO A 29 bzw. A30). Gefahreinstufung und Gefahrangabe: 3. Verordnung (EU) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP) Gefahreinstufung und Gefahrangabe: -- Angaben zu wahrscheinlichen expositionswegen Seveso-Kategorie - Richtlinie 2012/18/EU: Keine Angaben nicht vorhanden. 4. Verordnung (EU) 2015/830 des Europäischen Parlaments Eigenschaften Wert Angaben ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 5. Verordnung (EU) 286/2011 des Europäischen Parlaments (II Atp. CLP) Physikalischer Zustand Angaben nicht vorhanden. Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006 Flüssigkeit
2.2. Kennzeichnungselemente
6. Verordnung (EU) 618/2012 des Europäischen Parlaments (III Atp. CLP) 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Farbe Keine milchig 12.4. Mobilität im Boden 7. Verordnung (EU) 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV Atp. CLP) Geruch Verzögert und sofort auftretende wirkungen sowie chronische wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender exposition charakteristisch
Gefahrenpiktogramme
8. Verordnung (EU) 944/2013 des Europäischen Parlaments (V Atp. CLP) -- Geruchsschwelle Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH) Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen oder Staubpartikeln ist ein Atemschutz zu tragen. Diese Anweisungen gelten sowohl für Nicht verfügbar Angaben nicht vorhanden. 9. Verordnung (EU) 605/2014 des Europäischen Parlaments (VI Atp. CLP) pH-Wert Angaben nicht vorhanden. Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine SVHC-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. 7
Signalwort
Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. 10. Verordnung (EU) 2015/1221 des Europäischen Parlaments (VII Atp. CLP) -- Schmelzpunkt / Gefrierpunkt < 0 °C 11. Verordnung (EU) 2016/918 des Europäischen Parlaments (VIII Atp. CLP) Siedebeginn Wechselwirkungen Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH) > 100 °C 6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Gefahrenhinweise
12. Verordnung (EU) 2016/1179 (IX Atp. CLP) -- Siedebereich Keine Nicht verfügbar 13. Verordnung (EU) 2017/776 (X Atp. CLP) Flammpunkt Angaben nicht vorhanden. Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. > 60 °C
Sicherheitshinweise
Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. -- Verdampfungsgeschwindigkeit Ausfuhrnotifikationspflichtige Stoffe (EG)-Verordnung 649/2012: Nicht verfügbar - The Merck Index. - 10th Edition Entzündbarkeit von Feststoffen und Gasen AKUTE TOXIZITÄT Keine Nicht verfügbar 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung 12.6. Andere schädliche Wirkungen - Handling Chemical Safety Untere Entzündungsgrenze Nicht anwendbar - INRS - Fiche Toxicologique (toxicological sheet) Obere Entzündungsgrenze Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Rotterdamer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: Nicht anwendbar Eindämmung mit Erde oder trägem Material. Den Großteil des Materials aufnehmen und Rückstände mit Wasserstrahlen entsorgen. Die Angaben nicht vorhanden. - Patty - Industrial Hygiene and Toxicology Untere Explosionsgrenze Keine Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen. Nicht anwendbar Dieses Produkt unterliegt nicht der Gefahrkennzeichnung gemäß (EG) 1272/2008 (CLP) und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen. - N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7, 1989 Edition Dieses Produkt unterliegt nicht der Gefahrkennzeichnung gemäß (EG) 1272/2008 (CLP) und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen. Obere Explosionsgrenze ÄTZ- / REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT Nicht anwendbar - Webseite IFA GESTIS Dampfdruck Stockholmer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: Nicht verfügbar
2.3 Sonstige Gefahren
6.4. Verweis auf andere Abschnitte ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung - Webseite ECHA-Agentur Dampfdichte Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Keine Nicht verfügbar 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung - Datenbank für SDB-Vorlagen für chemische Stoffe - Gesundheitsministerium und Istituto Superiore di Sanità (Italien) Relative Dichte 1 Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Loeslichkeit SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG / -REIZUNG Vorsorgeuntersuchungen teilweise wasserlöslich