Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-12-27
Produktidentifikator
DATAGREASE VASELINE
CAS-Nr.
Nummer
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Man darf dieses Dokument nicht als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse
Hersteller / Lieferant
Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse
NOTRUFNUMMERN:
SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Datacol s.r.l
E-Mail-Addresse
info@datacol.com
GHS-Informationen
Signalwort
-
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI WIEDERHOLTER EXPOSITION - INDEX NUMBER: Identifikationsnummer im Anhang VI zu CLP 14.4. Verpackungsgruppe PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Vermeiden Sie die thermische Zersetzung, da sie Rauch, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und andere unvollständige Verbrennungsprodukte - LC50: Tödliche Konzentration 50% Normale Feuerbekämpfungskleidungstücke, z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
bildet. - LD50: Tödliche Dosis 50% 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften (EN469), Feuerbekämpfungshandschuhe (EN 659) und Feuerwehrstiefel (HO A 29 bzw. A30). Nicht anwendbar - OEL: berufsbedinger Aussetzungsgrad Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als
PBT
Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als
Toxikologische Angaben
Eigenschaften nicht gefährlich eingestuft. Wert Angaben ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung - PEC: voraussehbare Umweltkonzentration Physikalischer Zustand pastenartige Flüssigkeit Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse - PEL - voraussehbares Aussetzungsniveau 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Farbe Nicht anwendbar weiß Gefahreinstufung und Gefahrangabe: - PNEC: voraussehbare wirkungslose Konzentration Gefahreinstufung und Gefahrangabe: -- 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Geruch geruchlos 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben - REACH: EG-Verordnung 1907/2006 Geruchsschwelle Unbestimmt Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen oder Staubpartikeln ist ein Atemschutz zu tragen. Diese Anweisungen gelten sowohl für - RID: Verordnung zur internationalen Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter pH-Wert Metabolismus, Toxikokinetik, Wirkungsmechanismus und weitere Informationen Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. Nicht anwendbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Gemäß vernünftigen Arbeitsabläufen verwenden und darauf achten, dass das Produkt nicht in die Umwelt gerät. Die dazu zuständigen - TLV: Schwellengrenzwert Schmelzpunkt / Gefrierpunkt Nicht anwendbar 55 °C Methode:DIN 51583 Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt in Wasserläufe oder eingedrungen ist oder wenn das Produkt den Boden oder die Vegetation - TVL CEILING: diese Konzentration darf bei der Arbeitsaussetzung niemals überschritten werden. Siedebeginn Angaben nicht vorhanden. Nicht verfügbar 6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Gefahrenpiktogramme
verseucht hat. - TWA STEL: kurzfristige Aussetzungsgrenze -- 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Siedebereich Nicht verfügbar - TWA: mittelfristige gewogene Aussetzungsgrenze Flammpunkt Angaben zu wahrscheinlichen expositionswegen Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. 200 °C Methode:ASTM D92 12.1. Toxizität
Signalwort
VOC: flüchtige organische Verbindung -- Verdampfungsgeschwindigkeit Angaben nicht zutreffend. Nicht anwendbar - vPvP: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH Entzündbarkeit von Feststoffen und Gasen Angaben nicht vorhanden. nicht anwendbar 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Gefahrenhinweise
Angaben nicht vorhanden. - WGK: Wassergefährdungsklassen. -- Untere Entzündungsgrenze Nicht verfügbar ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften Obere Entzündungsgrenze Verzögert und sofort auftretende wirkungen sowie chronische wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender exposition Eindämmung mit Erde oder trägem Material. Den Großteil des Materials aufnehmen und Rückstände mit Wasserstrahlen entsorgen. Die Nicht verfügbar
Sicherheitshinweise
Untere Explosionsgrenze Nicht verfügbar 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen. ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Obere Explosionsgrenze Nicht verfügbar 1. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH) Dampfdruck Bei Verschlucken kann das Produkt bei Erbrechen, Übelkeit und Durchfall eine Reizung des Verdauungssystems verursachen. Nicht anwendbar 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Angaben nicht vorhanden. 2. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) Dampfdichte Seveso-Kategorie - Richtlinie 2012/18/EU: Nicht anwendbar Keine 3. Verordnung (EU) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP) Relative Dichte Wechselwirkungen Unbestimmt
2.3 Sonstige Gefahren
Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. 4. Verordnung (EU) 2015/830 des Europäischen Parlaments Loeslichkeit Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006 wasserunlöslich 12.3. Bioakkumulationspotenzial 5. Verordnung (EU) 286/2011 des Europäischen Parlaments (II Atp. CLP) Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser Angaben nicht vorhanden. Unbestimmt Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Keine 6. Verordnung (EU) 618/2012 des Europäischen Parlaments (III Atp. CLP) Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung Selbstentzündungstemperatur Nicht verfügbar Angaben nicht vorhanden. 7. Verordnung (EU) 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV Atp. CLP)