DATAGREASE VASELINE

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Überarbeitet am : 2018-12-27

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Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2018-12-27

Produktidentifikator

DATAGREASE VASELINE

CAS-Nr.

Nummer

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Man darf dieses Dokument nicht als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse

Hersteller / Lieferant

Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse

NOTRUFNUMMERN:

SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Datacol s.r.l

E-Mail-Addresse

info@datacol.com

GHS-Informationen

Signalwort

-

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

1272/2008 SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI WIEDERHOLTER EXPOSITION - INDEX NUMBER: Identifikationsnummer im Anhang VI zu CLP 14.4. Verpackungsgruppe PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Vermeiden Sie die thermische Zersetzung, da sie Rauch, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und andere unvollständige Verbrennungsprodukte - LC50: Tödliche Konzentration 50% Normale Feuerbekämpfungskleidungstücke, z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

bildet. - LD50: Tödliche Dosis 50% 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften (EN469), Feuerbekämpfungshandschuhe (EN 659) und Feuerwehrstiefel (HO A 29 bzw. A30). Nicht anwendbar - OEL: berufsbedinger Aussetzungsgrad Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als

PBT

Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als

Toxikologische Angaben

Eigenschaften nicht gefährlich eingestuft. Wert Angaben ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung - PEC: voraussehbare Umweltkonzentration Physikalischer Zustand pastenartige Flüssigkeit Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse - PEL - voraussehbares Aussetzungsniveau 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Farbe Nicht anwendbar weiß Gefahreinstufung und Gefahrangabe: - PNEC: voraussehbare wirkungslose Konzentration Gefahreinstufung und Gefahrangabe: -- 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Geruch geruchlos 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben - REACH: EG-Verordnung 1907/2006 Geruchsschwelle Unbestimmt Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen oder Staubpartikeln ist ein Atemschutz zu tragen. Diese Anweisungen gelten sowohl für - RID: Verordnung zur internationalen Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter pH-Wert Metabolismus, Toxikokinetik, Wirkungsmechanismus und weitere Informationen Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. Nicht anwendbar

2.2. Kennzeichnungselemente

Gemäß vernünftigen Arbeitsabläufen verwenden und darauf achten, dass das Produkt nicht in die Umwelt gerät. Die dazu zuständigen - TLV: Schwellengrenzwert Schmelzpunkt / Gefrierpunkt Nicht anwendbar 55 °C Methode:DIN 51583 Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt in Wasserläufe oder eingedrungen ist oder wenn das Produkt den Boden oder die Vegetation - TVL CEILING: diese Konzentration darf bei der Arbeitsaussetzung niemals überschritten werden. Siedebeginn Angaben nicht vorhanden. Nicht verfügbar 6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Gefahrenpiktogramme

verseucht hat. - TWA STEL: kurzfristige Aussetzungsgrenze -- 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Siedebereich Nicht verfügbar - TWA: mittelfristige gewogene Aussetzungsgrenze Flammpunkt Angaben zu wahrscheinlichen expositionswegen Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. 200 °C Methode:ASTM D92 12.1. Toxizität

Signalwort

VOC: flüchtige organische Verbindung -- Verdampfungsgeschwindigkeit Angaben nicht zutreffend. Nicht anwendbar - vPvP: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH Entzündbarkeit von Feststoffen und Gasen Angaben nicht vorhanden. nicht anwendbar 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Gefahrenhinweise

Angaben nicht vorhanden. - WGK: Wassergefährdungsklassen. -- Untere Entzündungsgrenze Nicht verfügbar ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften Obere Entzündungsgrenze Verzögert und sofort auftretende wirkungen sowie chronische wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender exposition Eindämmung mit Erde oder trägem Material. Den Großteil des Materials aufnehmen und Rückstände mit Wasserstrahlen entsorgen. Die Nicht verfügbar

Sicherheitshinweise

Untere Explosionsgrenze Nicht verfügbar 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen. ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Obere Explosionsgrenze Nicht verfügbar 1. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH) Dampfdruck Bei Verschlucken kann das Produkt bei Erbrechen, Übelkeit und Durchfall eine Reizung des Verdauungssystems verursachen. Nicht anwendbar 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Angaben nicht vorhanden. 2. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) Dampfdichte Seveso-Kategorie - Richtlinie 2012/18/EU: Nicht anwendbar Keine 3. Verordnung (EU) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP) Relative Dichte Wechselwirkungen Unbestimmt

2.3 Sonstige Gefahren

Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. 4. Verordnung (EU) 2015/830 des Europäischen Parlaments Loeslichkeit Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006 wasserunlöslich 12.3. Bioakkumulationspotenzial 5. Verordnung (EU) 286/2011 des Europäischen Parlaments (II Atp. CLP) Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser Angaben nicht vorhanden. Unbestimmt Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Keine 6. Verordnung (EU) 618/2012 des Europäischen Parlaments (III Atp. CLP) Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung Selbstentzündungstemperatur Nicht verfügbar Angaben nicht vorhanden. 7. Verordnung (EU) 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV Atp. CLP)

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