Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
270-325-2/68424-85-1
Name der Chemikalie
Alkyl (C12-16) dimethylbenzyl ammonium chloride
Konzentration
0,4≤x<0,5
EC/CAS
270-325-2/7173-51-5
Name der Chemikalie
Didecyldimethylammonium chloride
Konzentration
0,4≤x<0,5
EC/CAS
287-090-7/85409-23-0
Name der Chemikalie
Alkyl (C12-C14) dimethyl(ethylbenzyl)ammonium chloride
Konzentration
0,4≤x<0,5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-04-18
Produktidentifikator
Auswirkungen bei Verbrauchern
CAS-Nr.
68424-85-1
REACH-Registrierungsnummer
01-2119945987-15-XXXX
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Loeslichkeit NOEC chronisch Krustentiere
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
und die geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet
Hersteller / Lieferant
Angaben nicht vorhanden
NOTRUFNUMMERN:
NOTRUF 0–24 Uhr 01 406 43 43 (von außerhalb
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Datacol Austria GmbH
E-Mail-Addresse
info@datacol.com, info@datacol.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006 Funken und anderen Zündquellen fernzuhalten. Die Gebinden sind von ggf. unverträglichen Werkstoffen fernzuhalten, wobei auf den VND = Erkannte Gefahr, jedoch kein DNEL/PNEC-Wert vorliegend ; NEA = Keine Aussetzung vorgesehen ; NPI = keine erkannte Angaben nicht vorhanden. - REACH: EG-Verordnung 1907/2006 10.2. Chemische Stabilität Abschnitt 10 Bezug zu nehmen ist. Produkt
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahr. Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse - RID: Verordnung zur internationalen Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter Punkt 3 Nicht speziell notwendig. Bei unerwarteten Symptomen oder Wirkungen einen Arzt aufsuchen. - TLV: Schwellengrenzwert Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil. Lagerklasse TRGS 510 (Deutschland): 10 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition 12.4. Mobilität im Boden Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als SENSIBILISIERUNG DER ATEMWEGE/HAUT - TVL CEILING: diese Konzentration darf bei der Arbeitsaussetzung niemals überschritten werden. Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH) Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen - TWA STEL: kurzfristige Aussetzungsgrenze 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine SVHC-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) 7.3. Spezifische Endanwendungen In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Angaben nicht vorhanden. - TWA: mittelfristige gewogene Aussetzungsgrenze 2015/830. Es sind keine besonderen Informationen zu von diesem Produkt verursachten Symptomen und Wirkungen bekannt. gute Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Absaugung. - VOC: flüchtige organische Verbindung Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. Unter normalen Einsatz- und Lagerbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen abzusehen. Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH) Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. Folgen Sie die Produktanweisungen specficate auf dem Etikett oder in dem Informationsdokument. HANDSCHUTZ KEIMZELL-MUTAGENITÄT - vPvP: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
10.4. Zu vermeidende Bedingungen Gefahreinstufung und Gefahrangabe: Die Hände sind mit Arbeitshandschuhen der Kategorie III zu schützen (Bez. Norm EN 374). - WGK: Wassergefährdungsklassen. Gefahreinstufung und Gefahrangabe: ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Zur endgültigen Materialauswahl für die Arbeitshandschuhe müssen folgende Aspekte einbezogen werden: Verträglichkeit, Abbau, Bruchzeit Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Ausfuhrnotifikationspflichtige Stoffe (EG)-Verordnung 649/2012: Gewässergefährdend, chronische toxizität, H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Folgen Sie den Anweisungen, die Ihr Arzt Ihnen gegeben hat. halten Sie die Sicherheitskarte oder andernfalls, das Etikett. und Permeabilität. Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Keine besondere. Die übliche Vorsicht bei chemischen Produkten ist allerdings zu wahren. Keine
Gefahrenkategorien
3 8.1. Zu überwachende Parameter Bei Präparaten ist die Arbeitshandschuhbeständigkeit an chemischen Wirkmitteln vor deren Verwendung geprüft werden, da sie nicht KARZINOGENITÄT ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: 12.6. Andere schädliche Wirkungen
2.2. Kennzeichnungselemente
10.5. Unverträgliche Materialien vorhersehbar ist. Die Handschuhverschleißzeit wird durch Aussetzungsdauer und Einsatzmodalitäten bedingt. 1. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH) Rotterdamer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: ABSCHNITT 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung HAUTSCHUTZ Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 2. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) DIDECYLDIMETHYLAMMONIUMCHLORID - (PERFLUOROOCTANE SULFONATES) 5.1. Löschmittel QUATERNARY AMMONIUM COMPOUNDS, C12-14-ALKYL(ETHYLPHENYL)METHYL)DIMETHYL, Angaben nicht vorhanden. 3. Verordnung (EU) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP) Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie I sind zu tragen (siehe Verordnung 89/688/EWG und Norm EN ISO Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. DIDECYLDIMETHYLAMMONIUMCHLORID DIDECYLDIMETHYLAMMONIUMCHLORID - (PERFLUOROOCTANE SULFONIC ACID, PERFLUOROOCTANE SULFONATES, 20344). Nach Ausziehen der Schutzkleidung muss man sich mit Wasser und Seife waschen. REPRODUKTIONSTOXIZITÄT 4. Verordnung (EU) 2015/830 des Europäischen Parlaments PERFLUOROOCTANE SULFONAMIDES, PERFLUOROOCTANE SULFONYLS) Unverträglich mit: starke Oxidationsmittel,Reduktionsmittel. CHLORIDES 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefahrenpiktogramme
GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Vorgesehene, Umwelt nicht belastende Konzentration - PNEC AUGENSCHUTZ 5. Verordnung (EU) 286/2011 des Europäischen Parlaments (II Atp. CLP) -- ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung Die Löschmittel sind die üblichen: Kohlenstoffdioxid, Schaum,Pulver- und Wassernebel. Der Einsatz von eindringungssicheren Brillen ist empfohlen (Bez. Norm EN 166). Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 6. Verordnung (EU) 618/2012 des Europäischen Parlaments (III Atp. CLP) Referenzwert in Süßwasser 0,000415 mg/l Stockholmer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Signalwort
NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL ATEMSCHUTZ 7. Verordnung (EU) 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV Atp. CLP) DIDECYLDIMETHYLAMMONIUMCHLORID Keine Referenzwert in Meereswasser -- 0,000042 mg/l Kein Besonderes. Nicht erforderlich, wenn das chemische Risiko nicht anders beurteilt worden ist. SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION 8. Verordnung (EU) 944/2013 des Europäischen Parlaments (V Atp. CLP) Referenzwert für Ablagerungen in Süßwasser Erhitzen bis zur Zersetzung setzt frei: Stickstoffoxide,Kohlenoxide,Chlorwasserstoffsäure. 6,81 mg/kg
Gefahrenhinweise
NACHPRÜFUNGEN DER UMWELTAUSSETZUNG. 9. Verordnung (EU) 605/2014 des Europäischen Parlaments (VI Atp. CLP) Wieder verwenden, falls möglich. Produktrückstände sind als gefährlicher Abfall zu betrachten. Die Gefährlichkeit der Abfälle, die dieses Vorsorgeuntersuchungen Referenzwert für Ablagerungen in Meereswasser 0,681 mg/kg 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Toxikologische Angaben
Die Emissionen aus Herstellverfahren, einschl. derer aus Belüftungsgeräten, sollten auf Einhaltung der Umweltschutzvorschriften geprüft Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 10. Verordnung (EU) 2015/1221 des Europäischen Parlaments (VII Atp. CLP) Produkt teilweise enthalten, muss auf der Grundlage der gültigen Rechtsbestimmungen evaluiert werden. Angaben nicht vorhanden. H412 Referenzwert für Kleinstorganismen STP H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 0,21 mg/l werden. 11. Verordnung (EU) 2016/918 des Europäischen Parlaments (VIII Atp. CLP) Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen Referenzwert für Erdenwesen 1,36 mg/kg Da keine experimentellen toxikologischen Daten über das Produkt vorhanden sind, wurden die möglichen Gesundheitsrisiken auf den INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND Gesundheit – abgeleitetes wirkungsneutrales Niveau – DNEL / DMEL Die Produktrückstände dürfen nicht in Abwässer bzw. Gewässer nicht überwacht abgelassen werden. SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI WIEDERHOLTER EXPOSITION 12. Verordnung (EU) 2016/1179 (IX Atp. CLP)
Sicherheitshinweise
Bestimmungen anvertraut werden. Klassifizierung für Wassergefährdung in Deutschland (AwSV, vom 18. April 2017) Eigenschaften der enthaltenen Substanzen gemäß den Kriterien der Referenznormen zur Klassifizierung bewertet. 13. Verordnung (EU) 2017/776 (X Atp. CLP) Das Einatmen der Verbrennungsprodukte ist zu vermeiden. Auswirkungen bei Verbrauchern Auswirkungen bei Arbeitern KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL WGK 3: Stark wassergefährdend P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Zur Auswertung toxikologischer Auswirkungen bei Produktaussetzung sind die Konzentrationen der einzelnen, evtl. unter Abs. 3 aufgeführten, Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 14. Verordnung (EU) 2018/669 (XI Atp. CLP) Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft Aussetzungsweg Lokale System Lokale System Lokale System Lokale System Schadstoffe zu berücksichigen. 15. Verordnung (EU) 2018/1480 (XIII Atp. CLP) 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung zugeführt werden. akute chronische ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften
Aspirationsgefahr
16. Verordnung (EU) 2019/521 (XII Atp. CLP) Einatmung chronische akute chronische chronische 1 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen ALLGEMEINE ANGABEN mg/m3 Für das Gemisch / die in Abschnitt 3 angegebenen Stoffe wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung ausgearbeitet.
2.3 Sonstige Gefahren
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport Die Behälter sind mit Wasserstrahlen abzukühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädlichen Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse - The Merck Index. - 10th Edition Metabolismus, Toxikokinetik, Wirkungsmechanismus und weitere Informationen Substanzen zu verhindern. Eine komplette Brandschutzkleidung ist stets zu tragen. Löschwasser, die nicht in die Abwasserleitungen - Handling Chemical Safety
Weitere Informationen
Das Produkt ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf gelangen dürfen, sind aufzunehmen. Das zum Löschen verwendete Wasser und die Brandrückstände sind gemäß den gültigen - INRS - Fiche Toxicologique (toxicological sheet) Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Eigenschaften Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Wert Angaben ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben Angaben nicht vorhanden. der Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA). Bestimmungen aufzunehmen. - Patty - Industrial Hygiene and Toxicology Physikalischer Zustand Text der Gefahrenangaben (H), welche unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes erwähnt sind: Flüssigkeit PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG - N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7, 1989 Edition Farbe Das Produkt muss als umweltgefährlich betrachtet werden und ist schädlichkeit für die Lebewesen im Wasser. Auf die lange Dauer hin farblos
UN-Nummer
Angaben zu wahrscheinlichen expositionswegen Normale Feuerbekämpfungskleidungstücke, z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz - Webseite IFA GESTIS Geruch negative Auswirkungen in der Wasserumwelt zu verursachen. Acute Tox. 3 Akute Toxizität, gefahrenkategorie 3 charakteristisch (EN469), Feuerbekämpfungshandschuhe (EN 659) und Feuerwehrstiefel (HO A 29 bzw. A30). - Webseite ECHA-Agentur Geruchsschwelle Nicht verfügbar Angaben nicht vorhanden. Nicht anwendbar - Datenbank für SDB-Vorlagen für chemische Stoffe - Gesundheitsministerium und Istituto Superiore di Sanità (Italien) Acute Tox. 4 Akute Toxizität, gefahrenkategorie 4 pH-Wert Skin Corr. 1B Ätz auf die Haut, gefahrenkategorie 1B Nicht verfügbar EPY 9.11.3 - SDS 1004.13 ATOM LIQUID / ATOM ULTRA