PowerDisk All in 1 ECO

Dalli-Werke GmbH & Co. KG

Überarbeitet am : 2022-10-17

SDS Library

Bringen Sie Ihre SDB-Bibliothek noch heute online

Check Icon
Einrichtung – Einfache Einrichtung mit unserer Datenbank von 16 Millionen+ SDB
Check Icon
Aktuell – Ihre SDB werden auf die neuesten Versionen aktualisiert.
Check Icon
Mitarbeiterzugang – Tablets, Smartphones oder Link vom Unternehmensintranet
Check Icon
Sicherheit – Ein-Klick-Zugriff auf Erste-Hilfe-Informationen.
Check Icon
Etiketten – Erstellen Sie Etiketten für Sekundärbehälter mit nur einem Klick.
GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

207-838-8/497-19-8

Name der Chemikalie

Sodium carbonate

Konzentration

≥20

Aufgeführt in

EC/CAS

236-675-5/13463-67-7

Name der Chemikalie

Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride

Konzentration

≥ 0,1 - < 0,25

Allgemeine Information

Version

2.00

Überarbeitet am

2022-10-17

Produktidentifikator

PowerDisk All in 1 ECO

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Für die Allgemeinheit bestimmt

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

Herstellername

Dalli-Werke GmbH & Co. KG

NOTRUFNUMMERN:

+1 703 741-5970, 1-800-424-9300

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS07 M004 M010 M011

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Dalli-Werke GmbH & Co. KG

E-Mail-Addresse

sds@kft.de

GHS-Informationen

Signalwort

Achtung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H319

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H319

Causes serious eye irritation

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenpiktogramme

GHS07

Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise

H319 - Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Ergänzende Gefahrenhinweise

EUH208 - Enthält SUBTILISIN. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Kindergesicherter Verschluss Nicht anwendbar Tastbarer Gefahrenhinweis Nicht anwendbar

2.3 Sonstige Gefahren

Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Natriumcarbonat (497-19-8) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dinatriumcarbonat, Verbindung mit Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Hydrogenperoxid(2:3) (15630-89-4) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 2,3-Oxirandicarbonsäure, Dinatriumsalz, Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Homopolymer (109578-44-1) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Subtilisin (9014-01-1) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Titandioxid (13463-67-7) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr, die aufgrund endokrinschädigender Eigenschaften in der gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellten Liste enthalten sind oder die gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission als endokrinschädigend identifiziert wurden.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Verursacht schwere Augenreizung.

SDS Library

Bringen Sie Ihre SDB-Bibliothek noch heute online

Check Icon
Einrichtung – Einfache Einrichtung mit unserer Datenbank von 16 Millionen+ SDB
Check Icon
Aktuell – Ihre SDB werden auf die neuesten Versionen aktualisiert.
Check Icon
Mitarbeiterzugang – Tablets, Smartphones oder Link vom Unternehmensintranet
Check Icon
Sicherheit – Ein-Klick-Zugriff auf Erste-Hilfe-Informationen.
Check Icon
Etiketten – Erstellen Sie Etiketten für Sekundärbehälter mit nur einem Klick.