Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-12-22
Produktidentifikator
MOSKITO GUARD
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
DAKEM
E-Mail-Addresse
info@dakem.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen. Augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2, H319). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort. Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar.
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Gemisch ist ein Mittel mit biozider Wirkung (siehe Abschnitt 15). Das Gemisch wird zerstäubt verwendet. Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
ACHTUNG
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Entsorgung P501 Inhalt/Behälter nationalen Vorschriften zuführen.
Verhütung
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Lagerung
P401 ... aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die European Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.