Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-11-04
Produktidentifikator
Transportbeton Zementhaltiger Werkfrischmörtel/Estrich Hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) Zementhaltige Sondermischung
Produktidentifikator
Transportbeton Zementhaltiger Werkfrischmörtel/Estrich Hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) Zementhaltige Sondermischung
A. Handelsname:
Zementhaltiger Werkfrischmörtel/Estrich Zementhaltige Sondermischung
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
3
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Dachser J. GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
fabian.immler@dachser-beton.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Die Gemische enthalten eine stark alkalische Lösung.
Gefahrenkategorien
hautreizend Kategorie 2 (Hautreiz. 2) schwer augenschädigend Kategorie 1 (Augenschäd. 1) H315 Verursacht Hautreizungen
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen H318 Verursacht schwere Augenschäden H315 Verursacht Hautreizungen H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen H318 Verursacht schwere Augenschäden
2.2. Kennzeichnungselemente
Einstufung und Kennzeichnung entsprechend
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/ Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+ BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige P338+P315 Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P352+ BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel P332+P313 Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Gemische erfüllen nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung