Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-289-5/56-81-5
Name der Chemikalie
glycerol
Konzentration
5-<10 0,5-1 20-7
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-05-17
Produktidentifikator
CELAFLOR Schädlingsfrei Careo Konzentrat für Gemüse
CAS-Nr.
56-81-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Insektizid für den Bebrauch im Haus- und Kleingarten
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 800 14 74 74 1 (DE) oder +43 (0)1 4064343 (AT
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
D) Scotts Celaflor GmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@Scotts.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H411
Toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Chronisch Gewässergefährdend - Kategorie 2, Aqu. chron. 2, H411
Inhaltsstoff(e) mit unbekannter akuter Toxizität
nicht anwendbar Inhaltsstoffe mit nicht bekannter nicht anwendbar Ökotoxizität Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Das Produkt ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft.
Klassifizierungen
R51/53
Umweltgefahren
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein
Verhütung
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Antwort
P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Lagerung
P234 - Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Entsorgung
P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
R-Sätze
R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S35 -Abfälle und Behälter müssen auf gesicherte Weise beseitigt werden. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Anhang XVII - Beschränkung Nicht anwendbar. der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter Ausgabedatum Datum der letzten Version: 1.0 Überarbeitungsdatum gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.