Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
228-497-1/6283-24-5
Name der Chemikalie
Mercury, (acetato-O)(4-aminophenyl)
Konzentration
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP
Allgemeine Information
Version
9
Überarbeitet am
2018-06-29
Produktidentifikator
Nicht verfügbar
CAS-Nr.
6283-24-5
Hersteller / Lieferant
Cytiva
NOTRUFNUMMERN:
+43 (1) 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Cytiva
E-Mail-Addresse
sds_author@cytiva.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H300, H310, H330, H373, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H300
Fatal if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Produkt definition
Stoff mit einem Bestandteil
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
Schutzhandschuhe tragen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Staub nicht einatmen.
Antwort
BEI EINATMEN: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Lagerung
Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht den Kriterien für PBT- oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der
Andere Gefahren
Keine bekannt.