Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
80-62-6
Name der Chemikalie
methacrylic acid, methyl ester
Konzentration
N/A
EC/CAS
108-88-3
Name der Chemikalie
Toluene
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-625-9
Name der Chemikalie
Toluene
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-06-02
Produktidentifikator
Cumdente K & B Primer
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Dentalprodukt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Cumdente GmbH
E-Mail-Addresse
info@cumdente.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H304, H315, H317, H335, H336, H361d, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entz. Fl. 2, H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar Hautreiz. 2; H315 Verursacht Hautreizungen Sens. Haut 1; H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen STOT einm. 3, H335 Atemwegsreizung – Kann die Atemwege reizen STOT wdh. 2; H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition Repr. 2; H361d; Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen Asp. 1; H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein STOT einm. 3; H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der „Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG“ in der letztgültigen Fassung.
2.2. Kennzeichnungselemente
gemäßVerordnung (EG) 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar H315 Verursacht Hautreizungen H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen H335 Atemwegsreizung – Kann die Atemwege reizen H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition H361d; Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
Sicherheitshinweise
P280 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P281 Use personal protective equipment as required. P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: sofort GIFTINFORMATIONSZENTRALE oderArzt rufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungetikett bereithalten. Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien Medizinprodukte im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG, die für den Endverbraucher bestimmt und invasiv oder unter Körperberührung angewendet werden, sind von der Kennzeichnungspflicht gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS) ausgenommen.
PBT
nicht anwendbar
vPvB
nicht anwendbar