Allgemeine Information
Version
3
Überarbeitet am
2025-01-15
Produktidentifikator
Membromac
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Strassenbaustoffe / Heissbindemittel
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CTW-Strassenbaustoffe AG
E-Mail-Addresse
paul.waldvogel@ctwmuttenz.ch
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.3 Sonstige Gefahren
Kontakt von heissem Bitumen mit Wasser oder Bitumenemulsionen führt zu Überkochen von Behältern. Feuer und Explosionsgefahr bei Überhitzen. Atmungsbeschwerden durch exzessive Aussetzung an heissen Bitumendämpfen. Bei Hautkontakt mit heissem Bitumen kann es zu Verbrennungen kommen. Die Luftgrenzwerte am Arbeitsplatz gemäss Abschnitt Nr.8 sind zu beachten. Bitumen enthält geringe Anteile an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) die aber im ungelösten Zustand als nicht bio-verfügbar angesehen werden. Im freien Raum von Bitumen-Lagertanks kann sich Schwefelwasserstoff zu gefährlichen Konzentrationen anreichern.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Das Produkt ist gemäss CLP-Verordnung nicht als gefährlich eingestuft. Einstufung gemäss Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG: Dieser Stoff ist als nicht gefährlich eingestuft. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist aufgrund uns vorliegender Daten kein gefährlicher Stoff im Sinne der EG Richtlinien/ Gefahrstoffverordnung in der letztgültigen Fassung. Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.