Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
103-11-7
Name der Chemikalie
acrylic acid, 2-ethylhexyl ester
Konzentration
N/A
EC/CAS
14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
N/A
EC/CAS
80-62-6
Name der Chemikalie
methacrylic acid, methyl ester
Konzentration
N/A
EC/CAS
238-878-4
Name der Chemikalie
Quarz-A-Staub (s. u. TRGS 906)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-09-22
Produktidentifikator
CTW-cryl Farbpaste
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pigment
NOTRUFNUMMERN:
Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum in Zürich Tel. 145
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CTW-Strassenbaustoffe AG
E-Mail-Addresse
paul.waldvogel@ctwmuttenz.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungselemente nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist gemäss CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Sicherheitshinweise
P260 Dampf nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäss den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
PBT
Erfüllt nicht die PBT-Kriterien gemäss Anhang XIII nach REACH (Selbsteinstufung)
vPvB
Erfüllt nicht die vPvB-Kriterien gemäss Anhang XIII nach REACH (Selbsteinstufung)