Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203313-25-1
Name der Chemikalie
Spirotetramat (ISO); (5s,8s)-3-(2,5-Dimethylphenyl)-8-methoxy-2-охо-1-azaspiro[4,5]dec-3-en-4-yl-ethylcarbonat (2015/1221)
Konzentration
> 1 - < 25
EC/CAS
204-881-4/128-37-0
Name der Chemikalie
2,6-di-tert-butyl-p-cresol
Konzentration
>0,1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-05-15
Produktidentifikator
MOVENTO 150 OD
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Insektizid
Hersteller / Lieferant
Bayer Austria Ges. m.b.H
NOTRUFNUMMERN:
Österreich
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Crop Science
E-Mail-Addresse
austria@bayercropscience.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H319, H361fd, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Reproduktionstoxizität: Kategorie 2 H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Sensibilisierung durch Hautkontakt: Kategorie 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Augenreizung: Kategorie 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Chronische aquatische Toxizität: Kategorie 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Einstufung gemäß der nationalen Gesetzgebung in Österreich: Sensibilisierung durch Hautkontakt: Kategorie 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Schwere Augenschädigung: Kategorie 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Reproduktionstoxizität: Kategorie 2 H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Chronische aquatische Toxizität: Kategorie 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der nationalen Gesetzgebung in Österreich: Kennzeichnungspflichtig.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Spirotetramat
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.). SPe 4 Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. SPe 8 Bienengefährlich./Zum Schutz von Bienen und anderen bestäubenden Insekten nicht auf blühende Kulturen aufbringen./Nicht an Stellen anwenden, an denen Bienen aktiv auf Futtersuche sind. Nicht in Anwesenheit von blühenden Unkräutern anwenden./Im Fall von Anwendungen in blühenden Kulturen darf die Anwendung nur nach dem Ende des täglichen Bienenflugs bis 23 Uhr erfolgen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine sonstigen Gefahren bekannt.