MAISTER POWER

Crop Science

Überarbeitet am : 2021-02-24

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GHS05 GHS07 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

918-668-5/64742-95-6

Name der Chemikalie

Solvent naphtha (petroleum), light arom

Konzentration

<10

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2021-02-24

Produktidentifikator

MAISTER POWER

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Herbizid

Hersteller / Lieferant

Bayer Austria Ges. m.b.H

NOTRUFNUMMERN:

Österreich

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 GHS07 GHS09

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Crop Science

E-Mail-Addresse

austria@bayercropscience.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H318, H335, H400, H410

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H318

Causes serious eye damage

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Schwere Augenschädigung: Kategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Kategorie 3 H335 Kann die Atemwege reizen. Akute aquatische Toxizität: Kategorie 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Langfristig (chronisch) gewässergefährdend: Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Einstufung gemäß der nationalen Gesetzgebung in Österreich: Schwere Augenschädigung: Kategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Kategorie 3 H335 Kann die Atemwege reizen. Akute aquatische Toxizität: Kategorie 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Langfristig (chronisch) gewässergefährdend: Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß der nationalen Gesetzgebung in Österreich: Kennzeichnungspflichtig.

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Foramsulfuron, Natriumsalz  Iodosulfuron-methyl-Natrium  Thiencarbazon-methyl  Cyprosulfamid  Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten

Signalwort

Gefahr

Gefahrenhinweise

H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH208

Enthält

poly(oxy-1,2-ethanediyl, alpha-isotridecyl-gamma-methoxy). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.). SPe 4 Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.

Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Augenschutz tragen. P305 + P351 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. + P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. Kühl lagern. P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

2.3 Sonstige Gefahren

Keine sonstigen Gefahren bekannt. Foramsulfuron-Natrium: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Thiencarbazon-methyl: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Iodosulfuron-methyl- Natrium: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Cyprosulfamid: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen.

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