Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
918-668-5/64742-95-6
Name der Chemikalie
Solvent naphtha (petroleum), light arom
Konzentration
<10
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-02-24
Produktidentifikator
MAISTER POWER
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
Hersteller / Lieferant
Bayer Austria Ges. m.b.H
NOTRUFNUMMERN:
Österreich
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Crop Science
E-Mail-Addresse
austria@bayercropscience.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318, H335, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Schwere Augenschädigung: Kategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Kategorie 3 H335 Kann die Atemwege reizen. Akute aquatische Toxizität: Kategorie 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Langfristig (chronisch) gewässergefährdend: Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Einstufung gemäß der nationalen Gesetzgebung in Österreich: Schwere Augenschädigung: Kategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Kategorie 3 H335 Kann die Atemwege reizen. Akute aquatische Toxizität: Kategorie 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Langfristig (chronisch) gewässergefährdend: Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der nationalen Gesetzgebung in Österreich: Kennzeichnungspflichtig.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Foramsulfuron, Natriumsalz Iodosulfuron-methyl-Natrium Thiencarbazon-methyl Cyprosulfamid Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH208
Enthält
poly(oxy-1,2-ethanediyl, alpha-isotridecyl-gamma-methoxy). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.). SPe 4 Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Augenschutz tragen. P305 + P351 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. + P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. Kühl lagern. P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine sonstigen Gefahren bekannt. Foramsulfuron-Natrium: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Thiencarbazon-methyl: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Iodosulfuron-methyl- Natrium: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Cyprosulfamid: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen.