Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
406-250-0/72619-32-0
Name der Chemikalie
Methyl (R)-2-(4-(3-chloro-5-trifluoromethyl-2-pyridyloxy)phenoxy)propionate
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-049-5/91-20-3
Name der Chemikalie
Naphthalene,3
Konzentration
<1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-05-13
Produktidentifikator
GALLANT SUPER
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
Hersteller / Lieferant
Bayer Austria Ges. m.b.H
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Crop Science
E-Mail-Addresse
austria@bayercropscience.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H319, H336, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Schwere Augenschädigung: Kategorie 1 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Sensibilisierung durch Hautkontakt: Kategorie 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Kategorie 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Chronische aquatische Toxizität: Kategorie 2 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Einstufung gemäß der nationalen Gesetzgebung in Österreich: Sensibilisierung durch Hautkontakt: Kategorie 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Schwere Augenschädigung: Kategorie 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Kategorie 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Chronische aquatische Toxizität: Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der nationalen Gesetzgebung in Österreich: Kennzeichnungspflichtig.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
R)-(+)-Haloxyfop-methyl
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.). SPe 4 Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz tragen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/ Seife waschen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. + P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine sonstigen Gefahren bekannt.