Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-09-16
Produktidentifikator
MZ-90 Spraydose
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CRC Industries UK Ltd
E-Mail-Addresse
hse.uk@crcind.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H319, H336, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Klassifizierung gemäß Verordnung EG Nr 1272/2008 Physikalisch: Aerosole, Kategorie 1 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Klassifikation auf der Basis von Prüfdaten. Gesundheit: Augenreizung, Kategorie 2 Verursacht schwere Augenreizung. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Klassifikation basierend auf Berechnungsmethode. Umwelt: Gewässergefährdend, akute Kategorie 1 Sehr giftig für Wasserorganismen. Gewässergefährdend, chronische Kategorie 1 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Klassifikation basierend auf Berechnungsmethode.
2.2. Kennzeichnungselemente
Etikettierung gemäß Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.
Enthält
Butanon; Methylethylketon Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, < 2% Aromaten Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, cyclisch, < 5% n-Hexan
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H222 : Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck Kann bei Erwärmung bersten H319 : Verursacht schwere Augenreizung. H336 : Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410 : Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 : Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P211 : Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 : Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261-1 : Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. P280 : Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P410/412 : Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50°C/122°F aussetzen. P501-2 : Inhalt/Behälter an genehmigte Sondermüllsammelstelle zuführen. Dir. 2004/42/EC bezüglich der Emissionsbegrenzung an leichtflüchtigen organischen Komponenten (VOC) organischer Cat.II B(e) VOC max 840 g/L < 675 g/L Lösemittel in Farben, Lacken und Produkten zur Fahrzeugnachbearbeitung.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Informationen verfügbar