Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
200-661- 11-36- 200-662-
EC/CAS
124-38-9
Name der Chemikalie
Carbon dioxide CO2
Konzentration
5-10 8050-09- 232-475- 5-10 921-024- 5-10 200- 67- 661- 63-0 200- 67-
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-01-18
Produktidentifikator
LÖTLACK SK10 Spraydose
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CRC Industries Europe bvba
E-Mail-Addresse
hse@crcind.com
Abschnitt 2
DSD/DPD-KLASSIFIZIERUNG
Gesundheit: R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R36: Reizt die Augen. R66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Physikalisch: HOCHENTZÜNDLICH Umwelt: R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Enthält
Kolophonium Warnsymbole : HOCHENTZÜNDLICH Xi : REIZEND
R-Sätze
Gefahren) R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R36: Reizt die Augen. R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
S-Sätze
Sicherheit) S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S23: Dampf/Aerosol nicht einatmen. S26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S37: Geeignete Schutzhandschuhe tragen. S51: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Zusätzliche Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über
2.2. Kennzeichnungselemente
50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder nach Aerosolrichtlinie verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. 75/324/EC: Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. Andere zusätzliche Hinweise Bemerkung: Zubereitungen, die als gesundheitsschädlich eingestuft sind, auf dem Etikett: weil sie eine Aspirationsgefahr für den Menschen darstellen, müssen dann nicht mit dem R-Satz R65 gekennzeichnet werden, wenn sie in Aerosolpackungen oder Behältern mit versiegelter Sprühvorrichtung in den Verkehr gebracht werden. (siehe EU-Direktive 67/548 Anhang VI 9.4 und TRGS 200)
2.3 Sonstige Gefahren
Keine