Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-06-29
Produktidentifikator
FUEL SYSTEM CLEANER Literware
NOTRUFNUMMERN:
Gesundheit Österreich GmbH +43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CRC Industries Europe bvba
E-Mail-Addresse
hse@crcind.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H315, H318, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Klassifizierung gemäß Verordnung EG Nr 1272/2008 Physikalisch: Nicht klassifiziert Klassifikation auf der Basis von Prüfdaten. Gesundheit: Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 Verursacht schwere Augenschäden. Aspirationsgefahr, Kategorie 1 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Klassifikation basierend auf Berechnungsmethode. Umwelt: Gewässergefährdend, akute Kategorie 1 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Klassifikation basierend auf Berechnungsmethode.
2.3 Sonstige Gefahren
Nicht klassifiziert Keine Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Etikettierung gemäß Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.
Enthält
Kohlenwasserstoffe
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 : Verursacht Hautreizungen. H318 : Verursacht schwere Augenschäden. H304 : Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H410 : Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 : Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P305/351/338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 : Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P301/310 BEI VERSCHLUCKEN Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 : KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 : Unter Verschluss aufbewahren. P501-2 : Inhalt/Behälter an genehmigte Sondermüllsammelstelle zuführen.