Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
271-781-5/68608-26-4
Name der Chemikalie
Sulfonic acids, petroleum, sodium salts
Konzentration
50-75
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-07-31
Produktidentifikator
3-36
1.3 Synonyme:
Keine
CAS-Nr.
68608-26-4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schmierstoffe
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Unbekannt
NOTRUFNUMMERN:
+32(0)52/45.60.11 (office hours
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CRC Industries Europe bvba
E-Mail-Addresse
hse@crcind.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Gemisch wurde auf seine physikalischen, gesundheitlichen und Umweltgefahren bewertet und/oder getestet. Es gilt die nachfolgende Einstufung. Einstufung gemäß der (EG) Verordnung 1272/2008 in der geänderten Fassung
Aspirationsgefahr
Kategorie 1 H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Gefahrenübersicht Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung
Enthält
Kohlenwasserstoffe, C 11-C14, n-alkanes, isoalkanes, cyclics, < 2% aromatics
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Verhütung
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Antwort
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH066 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.3 Sonstige Gefahren
Diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien eines vPvB- / PBT-Stoffs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII.