Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-03-07
Produktidentifikator
BUTANE REF
1.3 Synonyme:
Keine
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezialprodukt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Unbekannt
NOTRUFNUMMERN:
+32(0)52/45.60.11 (office hours 9-17h CET
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CRC Industries Europe bv
E-Mail-Addresse
hse@crcind.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Gemisch wurde auf seine physikalischen, gesundheitlichen und Umweltgefahren bewertet und/oder getestet. Es gilt die nachfolgende Einstufung.
CLP-KLASSIFIZIERUNG
CLP) in der geänderten Fassung
Physikalische Gefahren
Aerosole Kategorie 1 H222 - Extrem entzündbares Aerosol. H229 - Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Verhütung
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und sonstigen Entzündungsquellen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Antwort
Nicht zugewiesen.
Lagerung
P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Keine.
2.3 Sonstige Gefahren
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als vPvB / PBT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII, beurteilt wurden. Dieses Produkt enthält keine Bestandteile, die gemäß Artikel 57(f) der REACH-Verordnung, der Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission als Bestandteile mit endokrinschädigenden Eigenschaften betrachtet werden, in Mengen von 0,1% oder mehr.