Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-02-24
Produktidentifikator
GARLON 120
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflanzenschutzmittel, Herbizid
NOTRUFNUMMERN:
+32 3 575 55 55
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Corteva Agriscience International S.a. r.l
E-Mail-Addresse
SDS@corteva.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H335, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wir- kung.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einat- men. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen zuführen. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer ge- langen lassen. SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasser- schutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Triclopyr Triethylaminsalz
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einma- H335: Kann die Atemwege reizen. lige Exposition, Kategorie 3 ™ ® Markenrechtlich geschützt von Corteva Agriscience und Tochtergesellschaften Langfristig (chronisch) gewässergefähr- H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit lang- dend, Kategorie 1 fristiger Wirkung. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Achtung Gefahrenhinweise : H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wir- kung. Ergänzende Gefahrenhin- : EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und weise Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise : P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Prävention: P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einat- men. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. Reaktion: P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. Entsorgung: P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen zuführen. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer ge- langen lassen. SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasser- schutzzonen (S2 und Sh) ausbringen. Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Triclopyr Triethylaminsalz 2.3 Sonstige Gefahren Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der