Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-473-3/107-21-1
Name der Chemikalie
Ethane-1,2-diol
Konzentration
90-100
EC/CAS
603-411-9/1303-96-4
Name der Chemikalie
Disodium tetraborate, anhydrous
Konzentration
0-3
EC/CAS
231-555-9/7632-00-0
Name der Chemikalie
Sodium nitrite
Konzentration
≥ 8,5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-03-03
Produktidentifikator
Lubline Decotherm E Stabil
NOTRUFNUMMERN:
112 ; 145 (Toxzentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
OMA CZ, a.s
E-Mail-Addresse
info@consulteco.cz
GHS-Informationen
Signalwort
GEFAHR
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Klassifikation laut der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2, H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Akute Toxizität, Kategorie 4, H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP): Warngefahrensymbole:
Signalwort
GEFAHR
Enthält
Ethandiol, Disodium tetraborate, decahydrate, Sodium-nitrite
Gefahrenhinweise
H373 Kann die Organe schädigen <alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> bei H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264 Nach Gebrauch Hände und exponierte Körperteile gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301/310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Arzt anrufen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Inhalt/Behälter als gefährlicher Abfall gemäß den behördlichen zuführen. Bemerkung: Die Anweisungen P101 und P102 müssen auf der Kennzeichnung der zu professioneller
2.3 Sonstige Gefahren
Entzündlich IV. Gefahrenklasse. Das Produkt wird mit Wasser verdünnt verwendet - normalerweise als 30-50% ige Lösung. Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT oder vPvB klassifiziert sind. Siehe Abschnitt 12.5.