Allgemeine Information
Überarbeitet am
2023-10-06
Produktidentifikator
COMPO Schädlings-frei plus
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Privathaushalte (=Allgemeinheit = Verbraucher) Pflanzenschutzmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur bei tatsächlichem Bedarf verwenden. Empfohlene Auf- gen der Anwendung wandmenge nicht überschreiten
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)551 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
COMPO GmbH
E-Mail-Addresse
product-safety@compo.com
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H411
Toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenhinweise
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Ergänzende Gefahrenhin- EUH208
Enthält
Pyrethrum. Kann allergische Reaktio- weise nen hervorrufen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Entsorgung
P501
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Langfristig (chronisch) gewässergefähr- H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristi- dend, Kategorie 2 ger Wirkung.