Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
>=0,0025-< >=0,05%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-12-05
Produktidentifikator
COMPO Pilz-frei Revus
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Privathaushalte (=Allgemeinheit = Verbraucher) Pflanzenschutzmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur bei tatsächlichem Bedarf verwenden. Empfohlene Auf- gen der Anwendung wandmenge nicht überschreiten
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)551 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
COMPO GmbH
E-Mail-Addresse
product-safety@compo.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H410
Very toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kenn- zeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Entsorgung
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Langfristig (chronisch) gewässergefähr- H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit lang- dend, Kategorie 1 fristiger Wirkung.