Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
<0,05 >=0,05%
Allgemeine Information
Version
Überarbeitet am
Überarbeitet am
2022-11-23
Produktidentifikator
COMPO Orchideen Schädlings-frei AF
CAS-Nr.
2634-33-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Privathaushalte (=Allgemeinheit = Verbraucher) Pflanzenschutzmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur bei tatsächlichem Bedarf verwenden. Empfohlene Auf- gen der Anwendung wandmenge nicht überschreiten
NOTRUFNUMMERN:
Central Safety & Environment
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
COMPO GmbH
E-Mail-Addresse
product-safety@compo.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung
Enthält
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann weise allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kenn- zeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Entsorgung
P501
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.