Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
283-644-7/84696-25-3
Name der Chemikalie
Margosa ext
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-377-1/106-24-1
Name der Chemikalie
2,6-Octadien-1-ol, 3,7-dimethyl-, (2E)
Konzentration
N/A
EC/CAS
227-813-5/5989-27-5
Name der Chemikalie
(R)-p-mentha-1,8-diene
Konzentration
<0,25
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-08-18
Produktidentifikator
COMPO Hunde- und Katzen-Schreck
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Privathaushalte (=Allgemeinheit = Verbraucher) Repellentien und Lockmittel, Biozid
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur bei tatsächlichem Bedarf verwenden. Empfohlene Auf- gen der Anwendung wandmenge nicht überschreiten
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)551 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
COMPO GmbH
E-Mail-Addresse
product-safety@compo.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung
Enthält
d-Limonen. Kann allergische Reaktio- weise nen hervorrufen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kenn- zeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.