Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
106-97-8
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
EC/CAS
75-28-5
Name der Chemikalie
iso-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-448-7
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-857-2
Name der Chemikalie
iso-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-11-12
Produktidentifikator
COMPO Blattglanz
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflanzenhilfsmittel
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
COMPO GmbH
E-Mail-Addresse
info@compo.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H413
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Aerosole , Kategorie 1 H222: Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck Kann bei Erwär- mung bersten. Chronische aquatische Toxizität , Katego- H413: Kann für Wasserorganismen schädlich sein, rie 4 mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bers- ten. H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit lang- fristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kenn- zeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Lagerung
P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.