ROVRAL WG

COMPO Expert GmbH

Überarbeitet am : 2011-10-25

SDS Library

Bringen Sie Ihre SDB-Bibliothek noch heute online

Check Icon
Einrichtung – Einfache Einrichtung mit unserer Datenbank von 16 Millionen+ SDB
Check Icon
Aktuell – Ihre SDB werden auf die neuesten Versionen aktualisiert.
Check Icon
Mitarbeiterzugang – Tablets, Smartphones oder Link vom Unternehmensintranet
Check Icon
Sicherheit – Ein-Klick-Zugriff auf Erste-Hilfe-Informationen.
Check Icon
Etiketten – Erstellen Sie Etiketten für Sekundärbehälter mit nur einem Klick.
GHS07 GHS08 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

36734-19-7

Name der Chemikalie

3-(3,5-Dichlorphenyl)-2,4-dioxo-N-isopropylimidazolidin-1-carboxamid

Konzentration

N/A

EC/CAS

253-178-9

Name der Chemikalie

3-(3,5-Dichlorphenyl)-2,4-dioxo-N-isopropylimidazolidin-1-carboxamid

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2011-10-25

Produktidentifikator

ROVRAL WG

CAS-Nr.

36734-19-7

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Pflanzenschutzmittel, Fungizid

NOTRUFNUMMERN:

+49 180 2273-112

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

COMPO Expert GmbH

E-Mail-Addresse

info@compo.de

GHS-Informationen

Signalwort

Warnung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H319, H351, H400, H410

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H319

Causes serious eye irritation

Abschnitt 2

2.2. Kennzeichnungselemente

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Globally Harmonized System, EU (GHS)

Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise

H319 Verursacht schwere Augenreizung. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.

Sicherheitshinweise

Vorbeugung) P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augen-/Gesichtsschutz tragen. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

Antwort

P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder Betroffenheit: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Ausgetretene Mengen auffangen.

Lagerung

P405 Unter Verschluss lagern.

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

IPRODIONE, Natriumdiisopropylnaphthalinsulfonat Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Kennzeichnung gemäß Zulassungsbescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) IPRODIONE, Natriumdiisopropylnaphthalinsulfonat

Gefahrenpiktogramme

Xn Gesundheitsschädlich. N Umweltgefährlich.

R-Sätze

R36 Reizt die Augen. R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

S-Sätze

S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Eye Dam./Irrit. 2 Carc. 2 Aquatic Acute 1 Aquatic Chronic 1 Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Carc. Cat. 3 Reizt die Augen. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.

2.3 Sonstige Gefahren

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] (GHS) Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.

SDS Library

Bringen Sie Ihre SDB-Bibliothek noch heute online

Check Icon
Einrichtung – Einfache Einrichtung mit unserer Datenbank von 16 Millionen+ SDB
Check Icon
Aktuell – Ihre SDB werden auf die neuesten Versionen aktualisiert.
Check Icon
Mitarbeiterzugang – Tablets, Smartphones oder Link vom Unternehmensintranet
Check Icon
Sicherheit – Ein-Klick-Zugriff auf Erste-Hilfe-Informationen.
Check Icon
Etiketten – Erstellen Sie Etiketten für Sekundärbehälter mit nur einem Klick.