Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-564-8/108-24-7
Name der Chemikalie
acetic anhydride
Konzentration
2119433003-58
EC/CAS
202-049-5/91-20-3
Name der Chemikalie
Naphthalene,3
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-12-03
Produktidentifikator
PERFEKTHION
NOTRUFNUMMERN:
+49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
COMPO Expert GmbH
E-Mail-Addresse
info@compo.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H302, H319, H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
Vorbeugung) P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P261d Einatmen von Dampf vermeiden. P280f Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241 Explosionsgeschützte elektrische Anlagen/Lüftungsanlagen/ Beleuchtungsanlagen verwenden. P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Antwort
P370 + P378.14 Bei Brand: Wassersprühstrahl, Löschpulver, Schaum oder Kohlendioxid zum Löschen verwenden. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
DIMETHOAT, CYCLOHEXANON, SOLVENT NAPHTHA Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Das Produkt ist in Deutschland durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen. DIMETHOAT, CYCLOHEXANON, SOLVENT NAPHTHA
Gefahrenpiktogramme
Xn Gesundheitsschädlich. N Umweltgefährlich.
R-Sätze
R10 Entzündlich. R21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R36 Reizt die Augen. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. SPo 5 Vor dem Wiederbetreten ist die behandelte Fläche/das Gewächshaus (gründlich/oder Zeit angeben/bis zur Abtrocknung des Spritzbelages) zu lüften.
Weitere Informationen
der Biologischen Bundesanstalt (Deutschland) Jeden unnötigen Kontakt mit der Substanz vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Flam. Liq. 3 Acute Tox. 4 (oral) Acute Tox. 4 (Inhalation - Nebel) Eye Dam./Irrit. 2 Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Entzündlich. Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Reizt die Augen. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.