BUTISAN

COMPO Expert GmbH

Überarbeitet am : 2012-08-17

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GHS07 GHS08 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

266-583-0/67129-08-2

Name der Chemikalie

Metazachlor (ISO); 2-Chlor-N-(2,6-dimethylphenyl)-N-(1H-pyrazol-1-ylmethyl)acetamid (618/2012)

Konzentration

100%

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2012-08-17

Produktidentifikator

BUTISAN

CAS-Nr.

67129-08-2

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS08 GHS09

Unternehmensinformationen

Unternehmen

COMPO Expert GmbH

E-Mail-Addresse

info@compo.de

GHS-Informationen

Signalwort

Warnung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H302, H351, H400, H410

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H302

Harmful if swallowed

Abschnitt 2

2.2. Kennzeichnungselemente

Globally Harmonized System, EU (GHS)

Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Sicherheitshinweise

Vorbeugung) P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen (GHS): Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält: Metazachlor Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Antwort

P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P308 + P313 BEI Exposition oder Betroffenheit: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P330 Mund ausspülen. P391 Ausgetretene Mengen auffangen.

Lagerung

P405 Unter Verschluss lagern.

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Metazachlor Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Das Produkt ist in Deutschland durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen. Metazachlor Das Produkt enthält: Metazachlor Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Gefahrenpiktogramme

Xn Gesundheitsschädlich. N Umweltgefährlich.

R-Sätze

R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R38 Reizt die Haut. R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

S-Sätze

S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

Weitere Informationen

der Biologischen Bundesanstalt (Deutschland) Jeden unnötigen Kontakt mit der Substanz vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (oral) Carc. 2 Aquatic Acute 1 Aquatic Chronic 1 Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Carc. Cat. 3 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Reizt die Haut. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.

2.3 Sonstige Gefahren

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.

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