Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
229-912-9/6834-92-0
Name der Chemikalie
Disodium metasilicate
Konzentration
>=20-<30
EC/CAS
215-181-3/1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
>=1-<2 >=5% 2-<5% 0,5-<2% 0,5-<2%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2025-01-28
Produktidentifikator
Basfoliar Shield SL
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Düngemittel
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6132 - 84463
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
COMPO EXPERT GmbH
E-Mail-Addresse
info@compo-expert.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Verhütung
P261 Einatmen von Nebel oder Dampf vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen.
Antwort
P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Dinatriummetasilicat Trikaliumorthophosphat Kaliumhydroxid
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1 H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H335: Kann die Atemwege reizen. einmalige Exposition, Kategorie 3, Atmungssystem