Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-222-5/1314-13-2
Name der Chemikalie
Zinc oxide; C.I. 77947
Konzentration
50-85
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-12-09
Produktidentifikator
TempoSIL 2
1.3 Synonyme:
Nicht verfügbar UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (enthält Zinkoxid)
CAS-Nr.
1314-13-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Medizinprodukt, nur für den zahnärztlichen Gebrauch Zur Verwendung Herstellerangaben beachten Verwendet davon Es werden keine spezifischen Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird abgeraten
NOTRUFNUMMERN:
+49 32 211121704, +61 3 9573 3188
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Coltène/Whaledent AG
E-Mail-Addresse
msds@coltene.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EC) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Zusätzliche Erklärung(en) Nicht anwendbar
Verhütung
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Sicherheitshinweise
Aufbewahrung Nicht anwendbar Entsorgung P501 Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Material enthält keine Stoffe nach Artikel 18 der CLP-Verordnung.
2.3 Sonstige Gefahren
Kann zu Beschwerden der Atemwege führen*. REACH - Art.57-59: Das Gemisch enthält keine Substanzen mit sehr hohen Bedenken (SVHC) zum Zeitpunkt des Druckdatums des Sicherheitsdatenblatts.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr 1272/2008 [CLP] und H400 - Akut gewässergefährdend, Kategorie 1, H410 - Chronisch gewässergefährdend, Gefahrenkategorie 1 [1] Änderungen Legende: 1. Geordnet nach Chemwatch; 2. Klassifizierung nach der Verordnung (EU) Nr. 1272/2008 - Anhang VI