Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-06-18
Produktidentifikator
PSI Catalyst
CAS-Nr.
24577-34-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Aktivator
NOTRUFNUMMERN:
+41 (0) 44 251 51 51 - Tox Info Suisse (24 h
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
COLTENE/Whaledent AG
E-Mail-Addresse
info.ch@coltene.com, msds@coltene.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H373, H413
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): STOT wdh. 2 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 4
Gefahrenhinweise
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Alkylsilikate
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Medizinprodukte im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG, die für den Endverbraucher bestimmt sind und invasiv oder unter Körperberührung angewendet werden, sind von der Kennzeichnungspflicht gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS) ausgenommen.