Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
>=20-<30 <2%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-05-03
Produktidentifikator
BRILLIANT Lumina Activator
1.3 Synonyme:
04.01025.54.1 / 04.01025.28.1-001
CAS-Nr.
1310-73-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zur Verwendung Herstellerangaben beachten Verwendet davon Es werden keine spezifischen Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird abgeraten
NOTRUFNUMMERN:
+49 32 211121704, +61 3 9573 3188
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Coltène/Whaledent AG
E-Mail-Addresse
msds@coltene.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß der
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Zusätzliche Erklärung(en) Nicht anwendbar
Verhütung
P260 Nicht Nebel / Dampf einatmen / sprühen. P264 Nach Gebrauch alle freiliegenden äußeren Körper gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Gesichtsschutz.
Antwort
P301+P330+P331+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/Ersthelfer anrufen. P303+P361+P353+P310 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/Ersthelfer anrufen. P305+P351+P338+P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/Ersthelfer anrufen.
Sicherheitshinweise
Aufbewahrung P405 Unter Verschluss aufbewahren. Entsorgung P501 Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Das Material enthält Natriumhydroxid.
2.3 Sonstige Gefahren
REACH - Art.57-59: Das Gemisch enthält keine Substanzen mit sehr hohen Bedenken (SVHC) zum Zeitpunkt des Druckdatums des Sicherheitsdatenblatts.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr H314 - Verätzung/Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 1A, H318 - Schwere Augenschädigung/-reizung, Gefahrenkategorie 1 1272/2008 [CLP] und Änderungen [1] Legende: 1. Geordnet nach Chemwatch; 2. Klassifizierung nach der Verordnung (EU) Nr. 1272/2008 - Anhang VI