Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-222-5/1314-13-2
Name der Chemikalie
Zinc oxide; C.I. 77947
Konzentration
<1.5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-10-18
Produktidentifikator
Brilliant EverGlow Flow
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
nur für den zahnärztlichen Gebrauch
NOTRUFNUMMERN:
+41 (0) 44 251 51 51 - Tox Info Suisse (24 h
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Coltène/Whaledent AG
E-Mail-Addresse
info.ch@coltene.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H335, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3
Gefahrenhinweise
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann die Atemwege reizen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
TEGDMA Ytterbium Trifluorid BISGMA
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Medizinprodukte im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG, die für den Endverbraucher bestimmt sind und invasiv oder unter Körperberührung angewendet werden, sind von der Kennzeichnungspflicht gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS) ausgenommen. *