Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
209-136-7/556-67-2
Name der Chemikalie
D4
Konzentration
0,10-<
EC/CAS
208-764-9/541-02-6
Name der Chemikalie
D5
Konzentration
0,10-<
EC/CAS
208-762-8/540-97-6
Name der Chemikalie
D6
Konzentration
0,10-<
Allgemeine Information
Version
4.0.1, erstellt am
Überarbeitet am
2021-08-19
Produktidentifikator
SCRINTEC 600
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Silicon Klebe-Dichtstoff
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Angaben verfügbar
Hersteller / Lieferant
KG
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)551 192 40
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Co
E-Mail-Addresse
sicherheit@carlroth.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Butan-2-on-O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. EUH208
Enthält
Butan-2-on-O,O',O''-(vinylsilylidyn)trioxim, Butan-2-on-O,O',O''- (methylsilylidyn)trioxim, N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl)ethylendiamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe tragen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält Spuren an 2-Butanonoxim. In Kontakt mit Feuchtigkeit setzen oximvernetzende Silikone 2- Butanonoxim frei: 2-Butanonoxim kann die Nasenschleimhaut durch Langzeitexposition schädigen. Wird 2-Butanonoxim in hohen Konzentrationen über lange Zeiträume eingeatmet, kann es zu irreversiblen Gesundheitsschäden kommen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Skin Sens. 1; H317 Hinweise zur Einstufung Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt: Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.