Allgemeine Information
Version
6.02
Überarbeitet am
2023-05-17
Produktidentifikator
DishClean
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Herstellername
claro products GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+1 703 741-5970, 1-800-424-9300
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
claro products GmbH
E-Mail-Addresse
office@claro.at
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Enthält
Zitronensäure Monohydrat
Gefahrenhinweise
H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H335 - Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kindergesicherter Verschluss Nicht anwendbar Tastbarer Gefahrenhinweis Nicht anwendbar
PBT
nicht relevant - keine Registierung erforderlich
vPvB
nicht relevant – keine Registrierung erforderlich Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Zitronensäure Monohydrat (5949-29-1) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 1-[2-[2-(3-Methoxypropoxy)propoxy]ethoxy]butan Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. (9038-95-3) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Propan-1,2-diol (57-55-6) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, H335 Atemwegsreizung Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Verursacht schwere Augenreizung. Kann die Atemwege reizen.